Drei Verfahren der Preisregelung

Zwei Faktoren entscheidend für die Auswahl

Die Auswahl des vorteilhaftesten Verfahrens zur Preisregelung hängt für Strom-Großabnehmer im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:

  1. von ihren Erwartungen an die Marktentwicklung bzw. an die Entwicklung der einzelnen Preisfaktoren
  2. von der Zielgenauigkeit der Prognose ihres Energiebedarfs und ihres Lastprofils - also des zeitlichen Verlaufs der abgenommenen Leistung.

Beide Faktoren haben großen Einfluss darauf, ob sich ein gewähltes Preisregelungsverfahren als vorteilhaft oder weniger vorteilhaft erweisen wird.

Gezielte Beratung ist integraler Bestandteil unseres Großkundenangebotes

Als Stadtwerkeunternehmen mit jahrzehntelanger Erfahrung im Großkunden¬geschäft verfügen wir über fundierte Kenntnisse und Methoden zur Ermittlung von Energiebedarfen und Lastprofilen. Innerhalb unserer Beratungsangebote für Großkunden bilden sie bei der Auswahl eines Preisregelungsverfahrens regelmäßig eine der wesentlichen Entscheidungsgrundlagen.

Die Preisregelungsverfahren für Strom im Überblick

Preisregelungsverfahren sind komplex und bedürfen der Erläuterung. Unsere Großkundenberater geben hierzu jederzeit gern detaillierte Auskünfte. Die wichtigsten Eckpunkte der drei Verfahren in der Übersicht:

1. Energiepreisregelung

Bei der Energiepreisregelung basiert die Preiskalkulation auf dem reinen Energiepreis. Entscheidende Einflussfaktoren sind der absolute Verbrauch und das Lastprofil des Kunden sowie die aktuelle Energiepreisentwicklung. Hinzugerechnet werden die Netznutzungsentgelte sowie die gesetzlichen Abgaben und Steuern.

2. Durchschnittspreisregelung

Bei der Durchschnittspreisregelung wird ein Durchschnittspreis ermittelt, der sowohl die reinen Energiekosten berücksichtigt als auch die Netznutzungsentgelte. Hinzugerechnet werden die gesetzlichen Abgaben und Steuern.

Bei Kunden mit sogenannter registrierender Leistungsmessung ist der Preis an eine Jahresbenutzungs¬stunden¬zahl gekoppelt. Auf Basis vorhandener Lastgänge früherer Verbrauchsperioden wird in Absprache mit dem Kunden eine Leistungsspitze errechnet. Bei Überschreiten dieser Leistungsspitze werden Zuschläge erhoben.

3. Arbeits- und Leistungspreisregelung

Bei der Arbeits- und Leistungspreisregelung erhält der Kunde einen festen Arbeitspreis und einen festen Jahresleistungspreis. Die Netznutzungsentgelte sind hierin bereits enthalten. Noch hinzugerechnet werden die gesetzlichen Umlagen.

Voraussetzung für die Anwendung dieses Verfahrens ist eine registrierende Leistungsmessung. Der Arbeitspreis wird pro Jahr neu festgelegt, der Leistungspreis bleibt über die vereinbarte Lieferperiode konstant.