Bärenfalle mit Geld
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Energie­an­bieter wechseln und die Folgen

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Ja, ich weiß, überall heißt es, man solle den Energie­an­bieter regel­mäßig wechseln, um die günstigsten Tarife abzusahnen. Und natürlich denkt ihr jetzt, dass wir Angst vor dem Anbie­ter­wechsel machen wollen. Aber, wir haben immer wieder Kunden, die vermeintlich clever sind, uns verlassen und das nachher bitter bereuen. Warum? Das erzähle ich hier.

Viele Energie­tarife sind nur durch den Neukun­den­bonus günstig. Aller­dings ist bei Abschluss eines solchen Vertrages nicht immer klar, ob ihr den Bonus nachher auch bekommt.

Vertrags­laufzeit vs. Belieferungszeit

Zu den beliebten Tricks der Billig­an­bieter gehört die Vertrags­laufzeit. Entscheidend ist, ob der Bonus nach zwölf­mo­na­tiger Vertrags­laufzeit oder nach zwölf­mo­na­tiger Belie­ferung ausge­zahlt wird. Denn Vertrags­beginn ist nicht gleich Liefer­beginn: In der Regel beginnt die Belie­ferung erst einige Tage nachdem der Vertrag zustande gekommen ist. Wenn ihr zum Ende des ersten Vertrags­jahres kündigt und der Bonus ist an die Belie­ferung geknüpft, fehlen entschei­dende Tage. Der Bonus fällt weg!

Kündi­gungs­frist als Haken

Der nächste Trick ist der Termin der Kündigung: Bei einigen Anbietern entfällt der Bonus, wenn der Vertrag innerhalb des ersten Jahres gekündigt wird. Weil ihr die notwendige Kündi­gungs­frist zum Ende des ersten Vertrags­jahres einhalten müsst, gilt der Vertrag als im ersten Jahr gekündigt: Der Bonus fällt weg!

Vorzeitige Beendigung des Vertrages durch den Energieversorger

Auch durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages kann sich ein Energie­an­bieter aus der Verant­wortung stehlen: Ihr kündigt frist­ge­recht den Vertrag zum Ende des ersten Jahres und erhaltet eine Bestä­tigung, die den Vertrag willkürlich einige Tage früher beendet. Die Folge: Die Mindest­laufzeit von einem Jahr ist nicht gewähr­leistet: Der Bonus fällt weg!

Mindest­ver­brauch

Manche Strom­an­bieter bieten statt einem finan­zi­ellen Bonus auch Frei-Kilowatt­stunden an. Dadurch reduziert sich der Rechnungs­betrag in der Jahres­ab­rechnung. Diese Frei-kWh sind jedoch häufig an einen Mindest­ver­brauch gebunden. Du hast Strom gespart und weniger verbraucht als vertraglich vereinbart? Du kannst es dir schon denken: Der Bonus fällt weg!

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Pauschal­tarife

Paket­tarife sehen oft sehr günstig aus, weil es einen Pauschal­preis für eine definierte Abnah­me­menge gibt. Verbrauchst du mehr, kommst du automa­tisch in einen teureren Tarif. Verbrauchst du weniger, bekommst du kein Geld zurück. Außerdem ist gleich­zeitig der Bonus hinfällig, wenn weniger als die verein­barte Menge abgenommen wird.

Ausschluss­gründe

Billig­an­bieter sind kreativ, wenn es gilt, Ausschluss­gründe für den Bonus zu finden: Du hast ein Gewerbe? Schon kannst du aus dem Bonus­bezug ausge­schlossen werden. Oder du hast vorher bei einem anderen Unter­nehmen desselben Konzerns Strom bezogen? Dann ist der Bonus wieder weg. Blöd nur, dass es sehr unüber­sichtlich ist, welche Marken zu welchem Konzern gehören (Übersicht: „Stoman­bieter und ihre Marken„).

Mehr als 30% Preis­er­hö­hungen im zweiten Jahr

Warum aber ist es so wichtig, zum Ende des ersten Jahres den Vertrag zu kündigen? Das liegt daran, dass etliche Billig­an­bieter im zweiten Jahr deutlich teurere Preise verlangen, um den günstigen Tarif aus dem Vorjahr auszu­gleichen. Stiftung Warentest hat das in 2017 einmal überprüft. Dabei gab es extreme Ergeb­nisse: Einige Anbieter erhöhten die Energie­preise im zweiten Vertragsjahr auf einen Schlag um 20 oder sogar mehr als 30 Prozent. Da sind die günstigen Kondi­tionen aus dem ersten Jahr ganz schnell wieder aufgebraucht.

Häufig Beschwerden über Billiganbieter

Kein Wunder, dass gerade Billig­an­bieter besonders häufig Adres­saten von Beschwerden sind: Die Inter­net­seite switchup.de hat heraus­ge­funden, dass gerade dieje­nigen Anbieter, die bei Strom­preis­ver­gleichen ganz vorne liegen, besonders hohe Beschwer­de­zahlen haben. Unfaire Anbieter findest du auf switchup.de.

Ärger mit dem Energie­an­bieter? Dann sprecht am besten mit der Verbrau­cher­zen­trale in Solingen.

Autor: Bastian Schumacher

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