Große Aufregung um abschaltbare Lasten
Im Januar kochte die Erregung hoch: von „Zwangsladepausen für E-Autos“ war die Rede, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen solle „der Saft abgedreht“ werden. Bundeswirtschaftsminister Altmaier zog daraufhin seinen umstrittenen Gesetzentwurf zurück.
Exponentielle Wachstumsraten bei E-Autos
Doch was steht wirklich hinter der geplanten Reform des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und wie stark würde in die Leistungen der Verbraucher eingegriffen werden? Dazu habe ich mich mit Petar Deskovic von den Netzen Solingen unterhalten. Mich haben dabei natürlich vor allem die Auswirkungen auf E-Autos interessiert. Petar zeigt mir eine Übersicht zur Entwicklung der Anmeldungen bzw. Anfragen für Ladeeinrichtungen in Solingen:
In der Grafik sieht man, wie die Nachfrage nach Ladeeinrichtungen in Solingen über die letzten zwei Jahre exponentiell ansteigt. Die Zahlen passen zu den ebenfalls steigenden Anmeldezahlen für E-Autos und Hybrid-Fahrzeuge in Solingen. Und Studien zufolge befinden wir uns dabei erst am Anfang einer Entwicklung, wie dieses Chart zeigt:
Dort sind drei Szenarien abgebildet, wie sich die Anzahl der Elektrofahrzeuge in Deutschland in den nächsten Jahren entwickeln könnte. Alle drei zeigen ein deutliches Wachstum im Vergleich zu 2020. Zum Vergleich: Derzeit gibt es 47,7 Mio. Fahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb in Deutschland.
Mehr E-Autos nur mit Netzausbau?
Als Laie könnte man erwarten, dass solche Steigerungen einen massiven Netzausbau und ebensolche Kosten nach sich ziehen würde. Doch es gibt intelligentere Lösungen! Und hier ist §14a des EnWG ein entscheidender Baustein. Denn der Strombedarf der Verbraucher und damit die Auslastung des Netzes schwankt über den Tag und zwischen den Tagen erheblich. In der Nacht wird wenig Strom verbraucht, der Bedarf steigt im Laufe des Tages und hat seinen Höhepunkt zwischen 18.00 und 22.00 Uhr. Dabei verschiebt sich die Kurve auch zwischen Wochentagen und Wochenende.
Gelänge es also, die Spitzenlast (in der Regel der Strombezug zwischen 18.00 und 22.00 Uhr) zu reduzieren oder gleichzuhalten wäre kein massiver Netzausbau nötig. Das neue EnWG wollte deshalb regeln, dass der Netzbetreiber künftig die Stromlieferung für „steuerbare Verbraucher“ also Nachtspeicherheizungen, Wärmepumpen oder Wallboxen für maximal 120 Minuten am Tag um maximal 50% reduzieren dürfte. Im Gegenzug würden die Verbraucher in dieser Zeit ein reduzierte Netzentgelte – also geringere Stromkosten – zahlen. Verbraucher, die die Stromreduktion nicht wünschten, müssten sich im Gegenzug „an hierdurch verursachten Mehrkosten beteiligen“. Schon heute ist in §14a geregelt, dass Netzbetreiber und Verbraucher eine Reduktion der Leistung zu bestimmten Zeiten vereinbaren können, die Novelle hätte diese Reduktion für die Verbraucher aber verpflichtend gemacht.
Autolobby fürchtet Ängste von potenziellen E-Mobilisten
Deutschlands oberste Autolobbyistin, Hildegard Müller, Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), ist dagegen: „Wenn das kommt, wäre es sehr schlecht für alle Besitzer von E-Autos und die Unternehmen, die jetzt E-Autos auf den Markt bringen.“ Das geplante Gesetz gefährde die Akzeptanz von E-Autos. Im Gegensatz dazu plädiert die Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Kerstin Andreae für die Gesetzesreform: „Es ist ineffizient, die Netze so auszubauen, dass auch noch in absoluten Spitzenzeiten die letzte Kilowattstunde geliefert werden kann, wenn eine kleine zeitliche Verschiebung des Verbrauchs ohne Komforteinbußen für die Kunden möglich ist.“ Sie hat die Sorge, dass ein massiver Netzausbau – der ohne das Gesetz nötig würde – lange dauert und dazu führt, dass weitere Ladeanschlüsse gar nicht oder sehr spät genehmigt würden. Das würde dem Absatz von E-Autos erst recht schaden und gleichzeitig die Stromkosten für alle Verbraucher steigen lassen.
Und wie ist eure Meinung dazu?
Elektromobilität
Elektromobilität bei den Stadtwerken Solingen: Ladesäulen, Wallbox, TankE-Netzwerk-App, FAQ und vieles mehr.