Bergisches Fachwerkhaus

Gebäu­de­en­er­gie­gesetz: Auf die Wärme, fertig, los!

Unser Autor:

Das vieldis­ku­tierte Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) geht zum Jahres­wechsel an Start. Was kommt jetzt auf Privat­haus­halte zu – und welche Förder­mög­lich­keiten gibt es schon?

Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) 2024

Die Wärme­wende ist auf den Weg gebracht: Mit dem neuen Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) ist das Aus für Heizungen mit fossilen Brenn­stoffen besiegelt. Aber bis es soweit ist, vergehen noch 20 Jahre. Denn bis Ende 2044 dürfen bestehende Anlagen in Betrieb bleiben, solange sie sich reparieren lassen. Bei neu einge­bauten Heizungen in Neubau­ge­bieten gilt ab dem 1. Januar 2024, dass sie zu mindestens 65 Prozent mit Erneu­er­baren Energien betrieben werden müssen. Bei bestehenden Gebäuden und Neubauten außerhalb von Neubau­ge­bieten gilt dies erst, sobald eine kommunale Wärme­planung vorliegt. Das ist aber zum Beispiel in Solingen noch nicht der Fall – unsere Stadt hat dafür bis Mitte 2026 Zeit. Somit besteht kein Grund zur Hektik. Aller­dings sollten sich alle Haushalte recht­zeitig mit der Wärme­wende beschäf­tigen und klären, was für ihr Objekt gilt.

Was gilt für neue Gasheizungen?

Wer nach dem 1. Januar 2024 – und solange keine kommunale Wärme­planung vorliegt – noch eine neue Gasheizung einbauen will, muss diese ab 2029 mit einem wachsenden Anteil an Erneu­er­baren Energien betreiben, also etwa mit Biogas oder Wasser­stoff – wobei eine flächen­de­ckende Wasser­stoff­ver­sorgung für Privat­haus­halte noch Zukunfts­musik ist. Grund­sätzlich lässt sich auch danach noch eine neue Gastherme einbauen und nutzen, aber diese muss dann sofort mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent grüner Energie laufen. Dazu zählt zum Beispiel Biomethan.

Button - Newsletter anmelden

Neue Förder­maß­nahmen

Das GEG zielt darauf ab, Deutschland bis 2045 klima­neutral zu machen und Haushalte dazu zu bewegen, auf eine nachhaltige Heizung umzusteigen. Hier steht die Wärme­pumpe an erster Stelle. Sie gilt als effizi­en­teste Wärme­er­zeugung und kann zum Beispiel auch ideal mit einer Photo­vol­ta­ik­anlage kombi­niert werden. Der Bund fördert solche Inves­ti­tionen mit verschie­denen Programmen:

  • Grund­för­derung: Die „Bundes­för­derung für effiziente Gebäude“ unter­stützt den Einbau einer klima­freund­lichen Heizung mit einer Grund­för­derung von 30 Prozent.
  • Geschwin­dig­keits­bonus: Bis einschließlich 2028 gibt es einen sogenannten Geschwin­dig­keits­bonus von 20 Prozent.
  • Einkom­mens­ab­hän­giger Bonus: Für selbst­nut­zende Eigen­tü­me­rinnen und Eigen­tümer mit einem zu versteu­ernden Gesamt­ein­kommen von weniger als 40.000 Euro pro Jahr gibt es einen Förder­bonus von 30 Prozent.
  • Klima­freund­licher Neubau (KFN): Für Neubauten mit klima­freund­licher Heizung gibt es über die KfW zinsver­bil­ligte Kredite.
DIESEN BEITRAG TEILEN

    Related Posts

    Euer Kommentar?

    Ihr müsst eingeloggt eingeloggt sein, um einen Kommentar schreiben zu können.

    Bitte beachtet unsere Netiquette!