Gebäudeenergiegesetz: Auf die Wärme, fertig, los!
Das vieldiskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) geht zum Jahreswechsel an Start. Was kommt jetzt auf Privathaushalte zu – und welche Fördermöglichkeiten gibt es schon?
Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024
Die Wärmewende ist auf den Weg gebracht: Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das Aus für Heizungen mit fossilen Brennstoffen besiegelt. Aber bis es soweit ist, vergehen noch 20 Jahre. Denn bis Ende 2044 dürfen bestehende Anlagen in Betrieb bleiben, solange sie sich reparieren lassen. Bei neu eingebauten Heizungen in Neubaugebieten gilt ab dem 1. Januar 2024, dass sie zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Bei bestehenden Gebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt dies erst, sobald eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das ist aber zum Beispiel in Solingen noch nicht der Fall – unsere Stadt hat dafür bis Mitte 2026 Zeit. Somit besteht kein Grund zur Hektik. Allerdings sollten sich alle Haushalte rechtzeitig mit der Wärmewende beschäftigen und klären, was für ihr Objekt gilt.
Was gilt für neue Gasheizungen?
Wer nach dem 1. Januar 2024 – und solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt – noch eine neue Gasheizung einbauen will, muss diese ab 2029 mit einem wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien betreiben, also etwa mit Biogas oder Wasserstoff – wobei eine flächendeckende Wasserstoffversorgung für Privathaushalte noch Zukunftsmusik ist. Grundsätzlich lässt sich auch danach noch eine neue Gastherme einbauen und nutzen, aber diese muss dann sofort mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent grüner Energie laufen. Dazu zählt zum Beispiel Biomethan.
Neue Fördermaßnahmen
Das GEG zielt darauf ab, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen und Haushalte dazu zu bewegen, auf eine nachhaltige Heizung umzusteigen. Hier steht die Wärmepumpe an erster Stelle. Sie gilt als effizienteste Wärmeerzeugung und kann zum Beispiel auch ideal mit einer Photovoltaikanlage kombiniert werden. Der Bund fördert solche Investitionen mit verschiedenen Programmen:
- Grundförderung: Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ unterstützt den Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit einer Grundförderung von 30 Prozent.
- Geschwindigkeitsbonus: Bis einschließlich 2028 gibt es einen sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent.
- Einkommensabhängiger Bonus: Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen von weniger als 40.000 Euro pro Jahr gibt es einen Förderbonus von 30 Prozent.
- Klimafreundlicher Neubau (KFN): Für Neubauten mit klimafreundlicher Heizung gibt es über die KfW zinsverbilligte Kredite.