Energieeffizienzklassen

Energie­ef­fi­zi­enz­gesetz: Motiva­ti­ons­schub vom Staat

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Mit dem Energie­ef­fi­zi­enz­gesetz will der Bund die öffent­liche Hand, aber auch Unter­nehmen zu mehr Nachhal­tigkeit bewegen.

Ambitio­niertes Ziel

Das Ziel ist ambitio­niert: Bis 2030 will die Bundes­re­gierung den Strom­ver­brauch um 500 Terawatt­stunden reduzieren – und dabei sollen Behörden und Unter­nehmen mithelfen. Die Vorgaben zur Ersparnis sind im Energie­ef­fi­zi­enz­gesetz (EnEfG) geregelt. Der Staat bestimmt darin aber nicht, wie stark sie genau zu sein hat, sondern nur dass Energie­spar­maß­nahmen zu ergreifen sind. Es geht darum, Firmen dazu anzuhalten, Energie so effizient wie möglich zu nutzen. Privat­haus­halte sind also nicht von dem Gesetz betroffen, aber natürlich profi­tieren letzt­endlich alle davon, wenn sich wichtige Ressourcen einsparen lassen.

Einspa­rungen erzielen

Das Energie­ef­fi­zi­enz­gesetz bezieht sich nicht auf kleine Handwerks­be­triebe, sondern auf größere Unter­nehmen mit einem hohen Energie­bedarf. Wer durch­schnittlich mehr als 7,5 Gigawatt­stunden verbraucht, ist verpflichtet, Energie- und Umwelt­ma­nage­ment­systeme einzu­führen. Liegt der jährliche Verbrauch bei mehr als 2,5 Gigawatt­stunden, müssen Firmen Maßnahmen zu mehr Energie­ef­fi­zienz einführen und dies auch veröf­fent­lichen. Damit ist eine Energie­er­sparnis nicht garan­tiert, aber jedes Unter­nehmen, welches seinen Energie­ver­braucht genau ermittelt und sich überlegt, in welchem Bereich Einspa­rungen möglich sind, dürfte auch tatsächlich weniger Energie verbrauchen.

Abwärme nutzen

Ein wichtiger und sinnvoller Punkt des im September diesen Jahres verab­schie­deten Gesetzes ist die sinnvolle Weiter­nutzung von Abwärme. Diese soll in der Produktion möglichst gar nicht mehr anfallen. Aber wenn es sich nicht vermeiden lässt, sollen Unter­nehmen die Abwärme für andere Zwecke verwenden, etwa zum Heizen von Produk­ti­ons­hallen. Auch Rechen­zentren sollen grüner werden und ihre Abwärme weiter­nutzen, außerdem sollen sie nun Strom aus erneu­er­baren Energien verwenden. Ein öffent­liches Register gibt demnächst Auskunft über den jewei­ligen Energie­ver­brauch. In Zukunft könnten sich User also das grünste Rechen­zentrum, etwa für Cloud-Dienste, aussuchen.

Klima­schutz-Netzwerk

Da das Energie­ef­fi­zi­enz­gesetz offen­lässt, wie die einzelnen Maßnahmen genau auszu­sehen haben, sollten sich die Firmen, die das Gesetz betrifft, genau infor­mieren, welche Möglich­keiten es gibt. Empfeh­lenswert ist auch die bundes­weite „Initiative Energie­ef­fi­zienz- und Klima­schutz-Netzwerke“, in der sich Firmen zusam­men­getan haben, um sich gegen­seitig zu unter­stützen. Hinter www.effizienznetzwerke.org stehen verschiedene Indus­trie­ver­bände sowie das Umwelt- und Wirtschafts­mi­nis­terium. Hier können sich auch dieje­nigen Firmen und Insti­tu­tionen Tipps fürs Energie­sparen holen, die nicht von dem aktuellen Gesetz betroffen sind. Beratungen bieten auch Energie­ver­sorger wie die Stadt­werke Solingen an.

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