Aufschlag für besondere Netznutzung
Manche Begriffe auf deiner Stromrechnung sind wirklich kompliziert. Dazu gehört auch der Aufschlag für besondere Netznutzung. Über die nächsten Wochen und Monate erklären wir hier Begriffe aus der Energiewirtschaft auch in Videos. Also was ist das – der Aufschlag für besondere Netznutzung?
Preisentlastung für große Industrieunternehmen
Der Aufschlag für besondere Netznutzung, auch bekannt als ehemalige § 19 StromNEV-Umlage der Stromnetzentgeltverordnung, lässt sich wie folgt erklären: Wir haben in Deutschland im europäischen Vergleich relativ hohe Strompreise. Der daraus eigentlich resultierende Wettbewerbsnachteil großer deutscher Industrieunternehmen wird verhindert, indem Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 10 Mio. kWh weniger für die Netznutzung zahlen müssen als andere Stromverbraucher, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Das verhindert unter anderem, dass Unternehmen ins Ausland ziehen und Arbeitsplätze in Deutschland wegfallen.
Fehlbetrag wird auf Verbraucher umgelegt
Der resultierende Fehlbetrag für den Netzbetreiber wird auf alle Verbraucher umgelegt. Wir als Stadtwerke Solingen ziehen diesen Aufschlag gemeinsam mit den Stromkosten bei unseren Kunden – also auch bei dir – ein und geben den Aufschlag dann an den Netzbetreiber weiter.
Also alles ganz einfach, oder?