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Dezem­ber­hilfe: Wie sie funktio­niert und was sie bringt

Unser Autor:

Die hohen Energie­preise machen es nötig: Im Dezember gibt es eine Sofort­hilfe des Staates. Leider eine sehr kompli­zierte Sache. Ich versuche sie mal für euch zu entschlüsseln.

Unter­stützung in Krisen­zeiten: (k)eine einfache Sache

Ende September war Schluss: Nach viel Kritik hat die Bundes­re­gierung die ursprünglich geplante Einführung der sog. Gasumlage wieder verworfen und statt­dessen eine Strom- und Gaspreis­bremse zur Entlastung privater Haushalte und kleiner Unter­nehmen ab 1. Januar angekündigt. Um die Zeit bis dahin zu überbrücken, hat der Staat eine einmalige Sofort­hilfe im Dezember beschlossen. Aller­dings berichten meine Kolle­ginnen und Kollegen vom Stadt­werke-Service-Telefon in diesen Tagen von vielen Nachfragen rund um die Einmal-Entlastung.

Für wen gilt die Dezemberhilfe?

Die Sofort­hilfe im Dezember („Dezem­ber­hilfe“) richtet sich an private Haushalte und kleine bis mittlere Unter­nehmen mit einem Jahres­ver­brauch von max. 1.500 Megawatt­stunden Gas oder Fern-/Nahwärme. Dazu findet ihr nähere Infor­ma­tionen auf unserer Homepage in den FAQs zur „Gasman­gellage“.

Wie hoch fällt die Dezem­ber­hilfe aus?

Es hört sich so einfach an: Der Staat übernimmt euren Dezem­ber­ab­schlag. Der Teufel steckt jedoch im Detail: Recht­liche Basis der Berechnung ist euer Jahres­gas­ver­brauch, – und zwar der, dessen 365 Tages Prognose auch den Monat September umfasst. Auf diese Basis und den aktuellen Gaspreisen haben wir eure Abschläge für das ganze Jahr errechnet. Aller­dings rechnen wir bei den Stadt­werken Solingen schon immer mit nur elf Abschlägen im Jahr. Die Bundes­re­gierung hat aber beschlossen, euch ein Zwölftel des prognos­ti­zierten Jahres­ver­brauchs plus ein Zwölftel des Jahres­grund­preises zu erstatten. Wir haben uns daher entschieden, zunächst den Dezem­ber­ab­schlag komplett auszu­setzen und in einem zweiten Schritt den konkreten Betrag in eurer Endab­rechnung gegen­zu­rechnen. Bei Beziehern von Nahwärme ist die Berechnung leider noch kompli­zierter. Deshalb haben wir allen Kundinnen und Kunden von Wärme­pro­dukten ein spezi­elles Schreiben nach Hause geschickt.

Wie bekommt ihr die Dezemberhilfe?

Ihr seid Eigen­heim­be­sit­zerin oder -besitzer?

Wenn ihr uns eine Einzugs­er­mäch­tigung erteilt habt, ist es am einfachsten: Dann sorgen wir dafür, dass im Dezember kein Einzug statt­findet, und ihr könnt euch entspannt zurück­lehnen. Ihr überweist uns euren Abschlag aktiv jeden Monat? Dann lasst ihr es im Dezember einfach sein und mehr ist nicht zu tun. Vereinzelt haben wir für den Dezember Überwei­sungen von euch erhalten. Keine Sorge, das Geld verrechnen wir in der nächsten Jahres­rechnung. Wenn ihr wollt, überweisen wir es euch natürlich auch sofort zurück. Bei einem Dauer­auftrag könnt ihr die Voraus­zahlung einmalig aussetzen oder euch das Geld rückwirkend von uns erstatten lassen. Falls ihr selbst nicht aktiv werdet, verrechnen wir die Summe auch hier direkt mit eurer nächsten Rechnung. Für die Dezem­ber­hilfe ist übrigens kein separater Antrag beim Energie­ver­sorger nötig – einfach Zahlung aussetzen und die Vorweih­nachtszeit genießen!

Ihr seid Mieter oder Mieterin?

Als Mieter oder Mieterin habt ihr in der Regel keinen direkten Liefer­vertrag mit einem Energie­ver­sorger abgeschlossen. Statt­dessen zahlt ihr euren Energie­ver­brauch über die monat­liche Neben­kos­ten­vor­aus­zahlung an euren Vermieter. Hier gilt folgendes: Wurde eure Voraus­zahlung bis jetzt noch nicht an die im Laufe dieses Jahres erhöhten Energie­preise angepasst, erhaltet ihr die Rückerstattung eurer Dezem­ber­zahlung mit der jährlichen Betriebs­kos­ten­ab­rechnung für 2022. Wurden eure Neben­kosten dagegen schon aufgrund gestie­gener Energie­preise erhöht, muss euer Vermieter euch den Diffe­renz­betrag jetzt in diesem Dezember erstatten.
Hier ist also euer Vermieter, eure Vermie­terin Ansprechpartner.

Heizen bis der Arzt kommt?

Wer den Text aufmerksam gelesen hat, hat es sicherlich schon heraus­gehört: Wer jetzt denkt: „Im Dezember zahlt ja der Staat die (Heiz-)Zeche, da kann ich richtig aufdrehen“, liegt falsch. Egal wie euer Heizver­halten im Dezember aussieht, die Höhe der Entlastung bleibt für euch immer gleich. Auch für alle Schlau­berger, die noch schnell die eigenen Abschläge erhöht haben, geht die Rechnung nicht auf. Basis ist ja – wie oben schon beschrieben – die Prognose aus dem September. Energie­sparen ist also weiterhin eine gute Sache. Übrigens nicht nur im Dezember!

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