Dezemberhilfe: Wie sie funktioniert und was sie bringt
Die hohen Energiepreise machen es nötig: Im Dezember gibt es eine Soforthilfe des Staates. Leider eine sehr komplizierte Sache. Ich versuche sie mal für euch zu entschlüsseln.
Unterstützung in Krisenzeiten: (k)eine einfache Sache
Ende September war Schluss: Nach viel Kritik hat die Bundesregierung die ursprünglich geplante Einführung der sog. Gasumlage wieder verworfen und stattdessen eine Strom- und Gaspreisbremse zur Entlastung privater Haushalte und kleiner Unternehmen ab 1. Januar angekündigt. Um die Zeit bis dahin zu überbrücken, hat der Staat eine einmalige Soforthilfe im Dezember beschlossen. Allerdings berichten meine Kolleginnen und Kollegen vom Stadtwerke-Service-Telefon in diesen Tagen von vielen Nachfragen rund um die Einmal-Entlastung.
Für wen gilt die Dezemberhilfe?
Die Soforthilfe im Dezember („Dezemberhilfe“) richtet sich an private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von max. 1.500 Megawattstunden Gas oder Fern-/Nahwärme. Dazu findet ihr nähere Informationen auf unserer Homepage in den FAQs zur „Gasmangellage“.
Wie hoch fällt die Dezemberhilfe aus?
Es hört sich so einfach an: Der Staat übernimmt euren Dezemberabschlag. Der Teufel steckt jedoch im Detail: Rechtliche Basis der Berechnung ist euer Jahresgasverbrauch, – und zwar der, dessen 365 Tages Prognose auch den Monat September umfasst. Auf diese Basis und den aktuellen Gaspreisen haben wir eure Abschläge für das ganze Jahr errechnet. Allerdings rechnen wir bei den Stadtwerken Solingen schon immer mit nur elf Abschlägen im Jahr. Die Bundesregierung hat aber beschlossen, euch ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs plus ein Zwölftel des Jahresgrundpreises zu erstatten. Wir haben uns daher entschieden, zunächst den Dezemberabschlag komplett auszusetzen und in einem zweiten Schritt den konkreten Betrag in eurer Endabrechnung gegenzurechnen. Bei Beziehern von Nahwärme ist die Berechnung leider noch komplizierter. Deshalb haben wir allen Kundinnen und Kunden von Wärmeprodukten ein spezielles Schreiben nach Hause geschickt.
Wie bekommt ihr die Dezemberhilfe?
Ihr seid Eigenheimbesitzerin oder -besitzer?
Wenn ihr uns eine Einzugsermächtigung erteilt habt, ist es am einfachsten: Dann sorgen wir dafür, dass im Dezember kein Einzug stattfindet, und ihr könnt euch entspannt zurücklehnen. Ihr überweist uns euren Abschlag aktiv jeden Monat? Dann lasst ihr es im Dezember einfach sein und mehr ist nicht zu tun. Vereinzelt haben wir für den Dezember Überweisungen von euch erhalten. Keine Sorge, das Geld verrechnen wir in der nächsten Jahresrechnung. Wenn ihr wollt, überweisen wir es euch natürlich auch sofort zurück. Bei einem Dauerauftrag könnt ihr die Vorauszahlung einmalig aussetzen oder euch das Geld rückwirkend von uns erstatten lassen. Falls ihr selbst nicht aktiv werdet, verrechnen wir die Summe auch hier direkt mit eurer nächsten Rechnung. Für die Dezemberhilfe ist übrigens kein separater Antrag beim Energieversorger nötig – einfach Zahlung aussetzen und die Vorweihnachtszeit genießen!
Ihr seid Mieter oder Mieterin?
Als Mieter oder Mieterin habt ihr in der Regel keinen direkten Liefervertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen. Stattdessen zahlt ihr euren Energieverbrauch über die monatliche Nebenkostenvorauszahlung an euren Vermieter. Hier gilt folgendes: Wurde eure Vorauszahlung bis jetzt noch nicht an die im Laufe dieses Jahres erhöhten Energiepreise angepasst, erhaltet ihr die Rückerstattung eurer Dezemberzahlung mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung für 2022. Wurden eure Nebenkosten dagegen schon aufgrund gestiegener Energiepreise erhöht, muss euer Vermieter euch den Differenzbetrag jetzt in diesem Dezember erstatten.
Hier ist also euer Vermieter, eure Vermieterin Ansprechpartner.
Heizen bis der Arzt kommt?
Wer den Text aufmerksam gelesen hat, hat es sicherlich schon herausgehört: Wer jetzt denkt: „Im Dezember zahlt ja der Staat die (Heiz-)Zeche, da kann ich richtig aufdrehen“, liegt falsch. Egal wie euer Heizverhalten im Dezember aussieht, die Höhe der Entlastung bleibt für euch immer gleich. Auch für alle Schlauberger, die noch schnell die eigenen Abschläge erhöht haben, geht die Rechnung nicht auf. Basis ist ja – wie oben schon beschrieben – die Prognose aus dem September. Energiesparen ist also weiterhin eine gute Sache. Übrigens nicht nur im Dezember!
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