Ende der Antragspause: Energieförderprogramme wieder geöffnet
Gute Nachrichten für alle, die auf Fördermittel zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen angewiesen sind. Mit der neuesten Meldung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde bekanntgegeben, dass die Antragspause für verschiedene Energieförderprogramme ab sofort beendet ist. Diese positive Entwicklung eröffnet es Unternehmen und Privatpersonen in energieeffiziente Maßnahmen und Nachhaltigkeit zu investieren.
Diese Programme stehen nun wieder zur Verfügung
Wir haben euch die nun wieder zur Verfügung stehenden Programme unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung einmal aufgeführt.
Förderprorgramme
- Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) und für
- Wohngebäude (EBW), sowie das
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) Es muss allerdings beim BAW Programm beachtet werden, dass es sich nicht um die Förderung von Wärmepumpen handelt, sondern sich das Programm ausschließlich an Unternehmen richtet. Mithilfe dieses Programms sollen Mitarbeiter zum Thema „Heizungswärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand“ weiterqualifiziert werden. Ab Montag, den 22. Januar 2024, ist außerdem wieder die
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) fortgesetzt. Auch die
- Förderung der Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern in Kraft getreten, sowie das
- Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“. Mit dem Programm der Bürgerenergiegesellschaften wird die Planung und Genehmigung unterstützt, die sich auf Stromerzeugungsprojekte im Bereich Windenergie an Land beziehen.
Antragsstellung ab dem 15. Februar 2024
Wichtig ist noch zu betonen, dass Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024, mit Inkrafttreten der novellierten Richtlinie gestellt werden können [Energie-Effizienz-Experten (EEE) Newsübersicht | News |].
Während der Antragspause konnten aber dennoch Anträge für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden, da diese von der Antrags- und Bewilligungspause ausgenommen waren.
Wir beraten Euch gerne!
Schreibt uns gerne eine Mail an energieberatung@stadtwerke-solingen.de oder ruft uns an, unter der 0212 295-2525.