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Energie­sparen für Mieter: Was bringt die neue Heizkostenverordnung?

Unser Autor:

Mit der neuen Heizkos­ten­ver­ordnung kommen Änderungen auf Vermieter und Mieter zu. Doch was sich in der Theorie großartig anhört, ist in der Praxis oft noch gar nicht umsetzbar.

Heizkosten besser im Blick behalten

Mehr Trans­parenz und Infor­ma­tionen beim Heizener­gie­ver­brauch für Miete­rinnen und Mieter: So lautet das Ziel der novel­lierten Heizkos­ten­ver­ordnung (kurz: HeiKV), die seit dem 1. Dezember 2021 gilt. Die neuen Regelungen sollen ermög­lichen, dass Miete­rinnen und Mieter ihren Heizener­gie­ver­brauch, ihr Heizver­halten und dessen Konse­quenzen klarer erkennen und bei Bedarf entspre­chend anpassen können. Das soll nicht nur Kosten sparen, sondern auch der Umwelt zugute­kommen. Schließlich bedeutet weniger Energie­ver­brauch in der Regel auch, dass weniger CO2 ausge­stoßen wird.

Die neue Verordnung betrifft ausschließlich Gebäude mit gemein­schaftlich genutzten Heiz- und Warmwas­ser­an­lagen. Einfa­mi­li­en­häuser oder Wohnungen mit eigenem Heizsystem, z. B. Gaseta­gen­hei­zungen, sind nicht betroffen.

Das ändert sich für Vermieter und Mieter

Welche Neuerungen die Heizkos­ten­ver­ordnung enthält und was das für euch als Mieter oder Vermieter bedeuten kann, habe ich für euch zusammengefasst:

1. Heizkos­ten­ver­teiler und Zähler 

Es dürfen nur noch Heizkos­ten­ver­teiler und Zähler zur Erfassung des Wärme­men­gen­ver­brauchs instal­liert werden, die monat­liche Zähler­stände aus der Ferne automa­ti­siert auf einen Server übertragen können. Für bereits vorhandene Zähler, die diesen Anfor­de­rungen nicht entsprechen, z. B. Zähler, die vor Ort – etwa von der Straße aus – ausge­lesen werden können, gilt eine Austausch­pflicht bis spätestens Ende 2026. Die automa­tische Übertragung von Daten erspart Ablese­diensten Anfahrtswege und Zeitaufwand und schont dabei zugleich die Umwelt. Und für euch – solltet ihr noch Zähler haben, die im Haus abgelesen werden müssen – entfällt die lästige Anwesenheitspflicht.

2. Infor­ma­tionen zum Heizenergieverbrauch 

Diese automa­ti­sierten, fernaus­les­baren Zähler sind die Grund­vor­aus­setzung für eine weitere neue Pflicht, die für Vermie­te­rinnen und Vermieter jetzt gilt: Sie müssen ihren Miete­rinnen und Mieter ab sofort deutlich umfas­sender über deren Heizener­gie­ver­brauch infor­mieren. Sind die vorge­schrie­benen Zähler schon vorhanden, sollen Miete­rinnen und Mieter nicht wie bisher nur jährlich, sondern monatlich über ihren Energie­ver­brauch für Heizung und Warmwasser infor­miert werden. Via App oder per Mail sollen sie eine Auflistung der Kosten­fak­toren und einen Vergleich zum Vormonat, Vorjah­res­monat und zum Durch­schnitts­ver­brauch erhalten. Auch Infor­ma­tionen zum Brenn­stoffmix, Steuern und Abgaben sowie den jährlichen Treib­haus­gas­emis­sionen müssen in der neuen, monat­lichen Heizkos­ten­über­sicht inbegriffen sein. Nicht fehlen dürfen außerdem Kontakt­an­gaben zu Beratungs­stellen, bei denen sich Miete­rinnen und Mieter zum Energie­sparen infor­mieren können.

Die monat­liche Übersicht ersetzt aller­dings nicht die jährliche Neben­kos­ten­ab­rechnung, die wie bisher vom Vermieter zu erstellen ist. Kommt dieser seinen neuen Pflichten nicht nach, dürfen Miete­rinnen und Mieter den auf sie entfal­lenden Heizkos­ten­anteil um drei Prozent kürzen. Zur Erinnerung: Die neuen Infor­ma­ti­ons­pflichten gelten nur für Gebäude mit gemein­schaftlich genutzten Heiz- und Warmwas­ser­an­lagen und nur bei Zählern, die automa­ti­siert fernaus­lesbar sind.

Heizkos­ten­ver­ordnung: Gute Theorie, schwierige Praxis

Was in der Theorie gut und nachvoll­ziehbar klingt, ist praktisch gar nicht so leicht umzusetzen. Denn die monat­liche Erfassung der Verbrauchs­daten und vor allem ihre umfang­reiche Aufbe­reitung ist für Vermie­te­rinnen und Vermieter mit relativ hohem Aufwand verbunden. Um ihren neuen Pflichten kosten­günstig nachzu­kommen, planen deshalb zum Beispiel der Solinger Spar- und Bauverein sowie die Bauge­nos­sen­schaft „Eigenheim“ den Aufbau von Online-Portalen. Hier sollen sich Miete­rinnen und Mieter zukünftig über ihren Heizener­gie­ver­brauch infor­mieren können. Auch wir von den Stadt­werken Solingen bauen derzeit eine automa­ti­sierte Lösung zur monat­lichen Infor­mation der Miete­rinnen und Mieter von Kunden auf, die unseren Abrech­nungs­service nutzen.

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