Energiesparen für Mieter: Was bringt die neue Heizkostenverordnung?
Mit der neuen Heizkostenverordnung kommen Änderungen auf Vermieter und Mieter zu. Doch was sich in der Theorie großartig anhört, ist in der Praxis oft noch gar nicht umsetzbar.
Heizkosten besser im Blick behalten
Mehr Transparenz und Informationen beim Heizenergieverbrauch für Mieterinnen und Mieter: So lautet das Ziel der novellierten Heizkostenverordnung (kurz: HeiKV), die seit dem 1. Dezember 2021 gilt. Die neuen Regelungen sollen ermöglichen, dass Mieterinnen und Mieter ihren Heizenergieverbrauch, ihr Heizverhalten und dessen Konsequenzen klarer erkennen und bei Bedarf entsprechend anpassen können. Das soll nicht nur Kosten sparen, sondern auch der Umwelt zugutekommen. Schließlich bedeutet weniger Energieverbrauch in der Regel auch, dass weniger CO2 ausgestoßen wird.
Die neue Verordnung betrifft ausschließlich Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen. Einfamilienhäuser oder Wohnungen mit eigenem Heizsystem, z. B. Gasetagenheizungen, sind nicht betroffen.
Das ändert sich für Vermieter und Mieter
Welche Neuerungen die Heizkostenverordnung enthält und was das für euch als Mieter oder Vermieter bedeuten kann, habe ich für euch zusammengefasst:
1. Heizkostenverteiler und Zähler
Es dürfen nur noch Heizkostenverteiler und Zähler zur Erfassung des Wärmemengenverbrauchs installiert werden, die monatliche Zählerstände aus der Ferne automatisiert auf einen Server übertragen können. Für bereits vorhandene Zähler, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, z. B. Zähler, die vor Ort – etwa von der Straße aus – ausgelesen werden können, gilt eine Austauschpflicht bis spätestens Ende 2026. Die automatische Übertragung von Daten erspart Ablesediensten Anfahrtswege und Zeitaufwand und schont dabei zugleich die Umwelt. Und für euch – solltet ihr noch Zähler haben, die im Haus abgelesen werden müssen – entfällt die lästige Anwesenheitspflicht.
2. Informationen zum Heizenergieverbrauch
Diese automatisierten, fernauslesbaren Zähler sind die Grundvoraussetzung für eine weitere neue Pflicht, die für Vermieterinnen und Vermieter jetzt gilt: Sie müssen ihren Mieterinnen und Mieter ab sofort deutlich umfassender über deren Heizenergieverbrauch informieren. Sind die vorgeschriebenen Zähler schon vorhanden, sollen Mieterinnen und Mieter nicht wie bisher nur jährlich, sondern monatlich über ihren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informiert werden. Via App oder per Mail sollen sie eine Auflistung der Kostenfaktoren und einen Vergleich zum Vormonat, Vorjahresmonat und zum Durchschnittsverbrauch erhalten. Auch Informationen zum Brennstoffmix, Steuern und Abgaben sowie den jährlichen Treibhausgasemissionen müssen in der neuen, monatlichen Heizkostenübersicht inbegriffen sein. Nicht fehlen dürfen außerdem Kontaktangaben zu Beratungsstellen, bei denen sich Mieterinnen und Mieter zum Energiesparen informieren können.
Die monatliche Übersicht ersetzt allerdings nicht die jährliche Nebenkostenabrechnung, die wie bisher vom Vermieter zu erstellen ist. Kommt dieser seinen neuen Pflichten nicht nach, dürfen Mieterinnen und Mieter den auf sie entfallenden Heizkostenanteil um drei Prozent kürzen. Zur Erinnerung: Die neuen Informationspflichten gelten nur für Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen und nur bei Zählern, die automatisiert fernauslesbar sind.
Heizkostenverordnung: Gute Theorie, schwierige Praxis
Was in der Theorie gut und nachvollziehbar klingt, ist praktisch gar nicht so leicht umzusetzen. Denn die monatliche Erfassung der Verbrauchsdaten und vor allem ihre umfangreiche Aufbereitung ist für Vermieterinnen und Vermieter mit relativ hohem Aufwand verbunden. Um ihren neuen Pflichten kostengünstig nachzukommen, planen deshalb zum Beispiel der Solinger Spar- und Bauverein sowie die Baugenossenschaft „Eigenheim“ den Aufbau von Online-Portalen. Hier sollen sich Mieterinnen und Mieter zukünftig über ihren Heizenergieverbrauch informieren können. Auch wir von den Stadtwerken Solingen bauen derzeit eine automatisierte Lösung zur monatlichen Information der Mieterinnen und Mieter von Kunden auf, die unseren Abrechnungsservice nutzen.
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