Heizen und Sanieren mit erneuerbaren Energien: Diese Änderungen gelten bei der Förderung
Wie schaffen wir die Unabhängigkeit von Gas, Öl oder Kohle? Ein wichtiger Baustein ist die Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien mit einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle. Hier erfahrt ihr aktuelle Änderungen bei der staatlichen Förderung.
GEG-Reform: Pflicht zum Heizen mit Erneuerbaren ab 2024
„Wie immer, nur schlimmer“. So titelte vor ein paar Tagen die taz in ihrem Bericht über die Ergebnisse des neuen Klimaberichts des Weltklimarats IPCC. Demnach ließe sich der dramatische Klimawandel nur noch dann stoppen, wenn die Menschheit und vor allem ihr reicher Teil im Globalen Norden ihre Emissionen radikal senken würde. Diese Aussage hat auch mir noch einmal verdeutlicht, wie nötig es ist, dass möglichst jeder von uns seinen CO2-Fußabdruck so gering wie nur möglich hält und damit einer weiteren Erderwärmung entgegengesteuert. Vor allem die Umstellung unserer Heizgewohnheiten – weg von fossilen Energien wie Erdgas, Öl oder Kohle, hin zu sauberen, erneuerbaren Energien – kann Entscheidendes für unser Klima bewirken. Das sieht auch die Bundesregierung so. Nach den Plänen des Wirtschaftsministeriums für ein überarbeitetes Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen schon ab dem kommenden Jahr neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Und daran will Wirtschaftsminister Habeck auch nach dem jüngsten Krisengipfel der Regierungskoalition im Wesentlichen festhalten. Doch PV-Anlagen, Wärmepumpen und/oder die für den Klimaschutz so wirksame energetische Sanierung von bestehenden Wohngebäuden haben nun einmal ihren Preis. Deshalb haben Bund und Länder verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die euch bei der Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien, bei der energetischen Sanierung und beim Neubau energetisch effizienter Gebäude finanziell unterstützen können. Die Programme und Bedingungen, nach denen es Zuschüsse oder günstige Kredite gibt, unterliegen allerdings häufigen Veränderungen. So ist zum Beispiel zum 1. Januar 2023 die sog. novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft getreten. Außerdem wurde zum 1. März dieses Jahres eine neue Förderung für klimafreundlichen Neubau eingeführt. Deshalb habe ich mich – wie zuletzt Ende 2022 – noch einmal mit Energieberater Florian Bublies von der Verbraucherzentrale getroffen und mit ihm besprochen, was jetzt neu gilt und was ihr in puncto neuer Förderungen unbedingt wissen solltet.
Interview mit Energieberater Florian Bublies
Reischke: Hr. Bublies, die Regierung zieht ja die Daumenschrauben mächtig an: Zu mindestens 65 Prozent sollen alle neu installierten Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden, und das schon ab 2024. Gleichzeitig gibt es neue Förderboni und Förderbedingungen bei der energetischen Sanierung. Da haben doch sicher viele Solingerinnen und Solinger im Moment Beratungsbedarf, oder?
Bublies: Absolut. Bei vielen herrscht gerade sehr große Verunsicherung, weil sie nicht wissen, wie sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten sollen. Die meisten wollen ja ökologisch heizen, wissen aber nicht, wie sie das finanziell bewältigen sollen. Finanzminister Habeck hat dazu bereits ein umfangreiches neues Förderprogramm angekündigt, aber dessen Inhalt steht noch nicht ganz genau fest. Klar ist, dass es seit dem 1. Januar einige Neuerungen bei der Förderung von Einzelmaßnahmen bei Bestandsgebäuden gibt. So sind jetzt zum Beispiel Eigenleistungen förderfähig, die bei der Sanierung selbst erbracht werden. Genauer gesagt handelt es sich dabei um eine finanzielle Unterstützung bei den Materialkosten. Nach Abschluss der Arbeiten muss dann ein Energie-Effizienz-Experte oder Fachbetrieb prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht durchgeführt und die Materialkosten korrekt aufgeführt wurden.
Reischke: Ich habe gelesen, dass neuerdings in vielen Fällen, bei denen eine defekte Heizung ausgetauscht werden muss, die Mietkosten für provisorische Heiztechnik über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mitgefördert werden können. Vorausgesetzt, es wird danach innerhalb einer befristeten Zeitspanne eine förderfähige neue Heizungsanlage oder ein förderfähiger Netzanschluss, z. B. für eine Wärmepumpe, eingebaut. Heißt das, man könnte übergangsweise eine Gasheizung mieten, bis eine neue Wärmepumpe geliefert werden kann?
Bublies: Ja, diese neue Förderung ist wirklich interessant, denn natürlich fragen sich derzeit besonders diejenigen, deren Heizung kaputtgegangen ist, was sie tun sollen. Wärmepumpen haben aktuell Lieferzeiten von ca. einem Jahr, Gasheizungen aber nur von wenigen Wochen. Deshalb entscheiden sich gerade viele Menschen nicht – wie von der Regierung gewollt – aus klimapolitischen, sondern aus zeitlichen Gründen für ihre neue Heiztechnik, und zwar meist für eine lieferbare Gasheizung. Das ist sehr bedauerlich. Die neue Einzelförderung soll ermöglichen, dass z. B. der Installateur, bei dem ich eine Wärmepumpe bestellt habe, mir übergangsweise eine gebrauchte Gasheizung einbauen darf. Der Haken daran ist, dass es solche gebrauchten Heizungen bisher kaum gibt und viele Handwerker für solche Ein- und Ausbauarbeiten kaum Kapazitäten haben. Wenn die neue Förderung aber dafür sorgen würde, dass hier ein neuer Markt entsteht, wäre das sicherlich nicht schlecht.
Reischke: Bestehende Wärmepumpen-Besitzerinnen und -besitzer und solche, die es werden wollen, können in Solingen ja den günstigen Wärmepumpen-Stromtarif Klingenstrom Plus Wärmepumpe der Stadtwerke nutzen. Was halten Sie denn von der KfW-Förderung, die u. a. bei der Anschaffung von PV-Anlagen, zugehörigen Batteriespeichern etc., greift?
Bublies: Sie meinen das sog. Programm 270? Ja, dieser zinsgünstige Kredit ist aus meiner Sicht definitiv eine gute Möglichkeit, in erneuerbare Energien für das eigene Haus zu investieren. Wichtig zu wissen: Es ist nicht mit einer BAFA-Förderung kombinierbar, da es sich in beiden Fällen um eine Förderung vom Bund handelt.
Reischke: Neu ist auch, dass Häuslebauer seit dem 1. März im Rahmen neuer Förderrichtlinien für klimafreundlichen Neubau besonders günstige Kredite über die KfW bekommen können.
Bublies: So ist es – vorausgesetzt, das geplante neue Gebäude entspricht hinterher – über den gesetzlichen Mindeststandard Effizienzhaus 55 (EH 55) hinaus – mindestens dem Standard EH 40. Bei dieser Form von Unterstützung wird erstmals der gesamte Lebenszyklus von Gebäuden betrachtet, um vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau CO2-Emissionen zu verringern. Eine noch höhere finanzielle Unterstützung kann für neue Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“ beantragt werden.
Reischke: Welche gesetzlichen Förderungen gibt es neben den Angeboten des BAFA und der kfW noch?
Bublies: Das Land NRW bietet über die NRW Bank verschiedene Fördermöglichkeiten für die Modernisierung von Wohnraum an. Besonders gut daran ist aus meiner Sicht, dass sich diese Förderung nach den Einkommensbedingungen der Antragssteller richtet. Das ist eine wichtige Unterstützung besonders für einkommensschwache Menschen, die ja ebenfalls befähigt werden sollen, das Klima und langfristig auch ihren Geldbeutel durch eine energetische Sanierung zu schonen. Diese Landesförderung ist übrigens mit einer BAFA- oder KfW-Förderung kombinierbar. Aber natürlich darf die Fördersumme insgesamt nicht die Summe der Sanierungskosten übersteigen.
Reischke: Vielen Dank für das Gespräch.
Förderprogramm zur Heizungsumstellung nutzen
Mit unserem Sondertarif Klingenstrom Plus Wärmepumpe könnt ihr eure Wärmepumpe besonders günstig und mit 100 % CO2-freiem Strom betreiben.
Außerdem fördern wir mit dem Förderprogramm Hausgemacht Ihre Investition in Ihr eigenes Haus, z. B. mit einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage), und sorgen damit für eine gute Rendite.
Klingenstrom Plus Wärmepumpe
Klingenstrom Plus Wärmepumpe: Besonders günstiger Strom für Ihre Wärmepumpe in Solingen. Nachhaltiger Naturschutz und Umweltschutz.