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Heizen und Sanieren mit erneu­er­baren Energien: Diese Änderungen gelten bei der Förderung

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Wie schaffen wir die Unabhän­gigkeit von Gas, Öl oder Kohle? Ein wichtiger Baustein ist die Heizungs­um­stellung auf erneu­erbare Energien mit einer energe­ti­schen Sanierung der Gebäu­de­hülle. Hier erfahrt ihr aktuelle Änderungen bei der staat­lichen Förderung.

GEG-Reform: Pflicht zum Heizen mit Erneu­er­baren ab 2024

„Wie immer, nur schlimmer“. So titelte vor ein paar Tagen die taz in ihrem Bericht über die Ergeb­nisse des neuen Klima­be­richts des Weltkli­marats IPCC. Demnach ließe sich der drama­tische Klima­wandel nur noch dann stoppen, wenn die Menschheit und vor allem ihr reicher Teil im Globalen Norden ihre Emissionen radikal senken würde. Diese Aussage hat auch mir noch einmal verdeut­licht, wie nötig es ist, dass möglichst jeder von uns seinen CO2-Fußab­druck so gering wie nur möglich hält und damit einer weiteren Erder­wärmung entge­gen­ge­steuert. Vor allem die Umstellung unserer Heizge­wohn­heiten – weg von fossilen Energien wie Erdgas, Öl oder Kohle, hin zu sauberen, erneu­er­baren Energien – kann Entschei­dendes für unser Klima bewirken. Das sieht auch die Bundes­re­gierung so. Nach den Plänen des Wirtschafts­mi­nis­te­riums für ein überar­bei­tetes Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG) müssen schon ab dem kommenden Jahr neu instal­lierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneu­er­baren Energien betrieben werden.

Und daran will Wirtschafts­mi­nister Habeck auch nach dem jüngsten Krisen­gipfel der Regie­rungs­ko­alition im Wesent­lichen festhalten. Doch PV-Anlagen, Wärme­pumpen und/oder die für den Klima­schutz so wirksame energe­tische Sanierung von bestehenden Wohnge­bäuden haben nun einmal ihren Preis. Deshalb haben Bund und Länder verschiedene Förder­pro­gramme aufgelegt, die euch bei der Heizungs­um­stellung auf erneu­erbare Energien, bei der energe­ti­schen Sanierung und beim Neubau energe­tisch effizi­enter Gebäude finan­ziell unter­stützen können. Die Programme und Bedin­gungen, nach denen es Zuschüsse oder günstige Kredite gibt, unter­liegen aller­dings häufigen Verän­de­rungen. So ist zum Beispiel zum 1. Januar 2023 die sog. novel­lierte Bundes­för­derung für effiziente Gebäude in Kraft getreten. Außerdem wurde zum 1. März dieses Jahres eine neue Förderung für klima­freund­lichen Neubau einge­führt. Deshalb habe ich mich – wie zuletzt Ende 2022 – noch einmal mit Energie­be­rater Florian Bublies von der Verbrau­cher­zen­trale getroffen und mit ihm besprochen, was jetzt neu gilt und was ihr in puncto neuer Förde­rungen unbedingt wissen solltet.

Interview mit Energie­be­rater Florian Bublies

Reischke: Hr. Bublies, die Regierung zieht ja die Daumen­schrauben mächtig an: Zu mindestens 65 Prozent sollen alle neu instal­lierten Heizungen mit erneu­er­baren Energien betrieben werden, und das schon ab 2024. Gleich­zeitig gibt es neue Förderboni und Förder­be­din­gungen bei der energe­ti­schen Sanierung. Da haben doch sicher viele Solin­ge­rinnen und Solinger im Moment Beratungs­bedarf, oder?
Bublies: Absolut. Bei vielen herrscht gerade sehr große Verun­si­cherung, weil sie nicht wissen, wie sie die gesetz­lichen Vorgaben einhalten sollen. Die meisten wollen ja ökolo­gisch heizen, wissen aber nicht, wie sie das finan­ziell bewäl­tigen sollen. Finanz­mi­nister Habeck hat dazu bereits ein umfang­reiches neues Förder­pro­gramm angekündigt, aber dessen Inhalt steht noch nicht ganz genau fest. Klar ist, dass es seit dem 1. Januar einige Neuerungen bei der Förderung von Einzel­maß­nahmen bei Bestands­ge­bäuden gibt. So sind jetzt zum Beispiel Eigen­leis­tungen förder­fähig, die bei der Sanierung selbst erbracht werden. Genauer gesagt handelt es sich dabei um eine finan­zielle Unter­stützung bei den Materi­al­kosten. Nach Abschluss der Arbeiten muss dann ein Energie-Effizienz-Experte oder Fachbe­trieb prüfen und bestä­tigen, dass die Eigen­leis­tungen fachge­recht durch­ge­führt und die Materi­al­kosten korrekt aufge­führt wurden.

Reischke: Ich habe gelesen, dass neuer­dings in vielen Fällen, bei denen eine defekte Heizung ausge­tauscht werden muss, die Mietkosten für provi­so­rische Heiztechnik über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle) mitge­fördert werden können. Voraus­ge­setzt, es wird danach innerhalb einer befris­teten Zeitspanne eine förder­fähige neue Heizungs­anlage oder ein förder­fä­higer Netzan­schluss, z. B. für eine Wärme­pumpe, eingebaut. Heißt das, man könnte übergangs­weise eine Gasheizung mieten, bis eine neue Wärme­pumpe geliefert werden kann?
Bublies: Ja, diese neue Förderung ist wirklich inter­essant, denn natürlich fragen sich derzeit besonders dieje­nigen, deren Heizung kaputt­ge­gangen ist, was sie tun sollen. Wärme­pumpen haben aktuell Liefer­zeiten von ca. einem Jahr, Gashei­zungen aber nur von wenigen Wochen. Deshalb entscheiden sich gerade viele Menschen nicht – wie von der Regierung gewollt – aus klima­po­li­ti­schen, sondern aus zeitlichen Gründen für ihre neue Heiztechnik, und zwar meist für eine lieferbare Gasheizung. Das ist sehr bedau­erlich. Die neue Einzel­för­derung soll ermög­lichen, dass z. B. der Instal­lateur, bei dem ich eine Wärme­pumpe bestellt habe, mir übergangs­weise eine gebrauchte Gasheizung einbauen darf. Der Haken daran ist, dass es solche gebrauchten Heizungen bisher kaum gibt und viele Handwerker für solche Ein- und Ausbau­ar­beiten kaum Kapazi­täten haben. Wenn die neue Förderung aber dafür sorgen würde, dass hier ein neuer Markt entsteht, wäre das sicherlich nicht schlecht.

Reischke: Bestehende Wärme­pumpen-Besit­ze­rinnen und -besitzer und solche, die es werden wollen, können in Solingen ja den günstigen Wärme­pumpen-Strom­tarif Klingen­strom Plus Wärme­pumpe der Stadt­werke nutzen. Was halten Sie denn von der KfW-Förderung, die u. a. bei der Anschaffung von PV-Anlagen, zugehö­rigen Batte­rie­spei­chern etc., greift?
Bublies: Sie meinen das sog. Programm 270? Ja, dieser zinsgünstige Kredit ist aus meiner Sicht definitiv eine gute Möglichkeit, in erneu­erbare Energien für das eigene Haus zu inves­tieren. Wichtig zu wissen: Es ist nicht mit einer BAFA-Förderung kombi­nierbar, da es sich in beiden Fällen um eine Förderung vom Bund handelt.

Reischke: Neu ist auch, dass Häusle­bauer seit dem 1. März im Rahmen neuer Förder­richt­linien für klima­freund­lichen Neubau besonders günstige Kredite über die KfW bekommen können.
Bublies: So ist es – voraus­ge­setzt, das geplante neue Gebäude entspricht hinterher – über den gesetz­lichen Mindest­standard Effizi­enzhaus 55 (EH 55) hinaus – mindestens dem Standard EH 40. Bei dieser Form von Unter­stützung wird erstmals der gesamte Lebens­zyklus von Gebäuden betrachtet, um vom Bau über den Betrieb bis zum poten­zi­ellen Rückbau CO2-Emissionen zu verringern. Eine noch höhere finan­zielle Unter­stützung kann für neue Gebäude mit dem Quali­täts­siegel „Nachhal­tiges Gebäude Plus“ beantragt werden.

Reischke: Welche gesetz­lichen Förde­rungen gibt es neben den Angeboten des BAFA und der kfW noch?
Bublies: Das Land NRW bietet über die NRW Bank verschiedene Förder­mög­lich­keiten für die Moder­ni­sierung von Wohnraum an. Besonders gut daran ist aus meiner Sicht, dass sich diese Förderung nach den Einkom­mens­be­din­gungen der Antrags­steller richtet. Das ist eine wichtige Unter­stützung besonders für einkom­mens­schwache Menschen, die ja ebenfalls befähigt werden sollen, das Klima und langfristig auch ihren Geldbeutel durch eine energe­tische Sanierung zu schonen. Diese Landes­för­derung ist übrigens mit einer BAFA- oder KfW-Förderung kombi­nierbar. Aber natürlich darf die Förder­summe insgesamt nicht die Summe der Sanie­rungs­kosten übersteigen.

Reischke: Vielen Dank für das Gespräch.

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