Heizen und Sanieren mit erneuÂerÂbaren Energien: Diese Änderungen gelten bei der Förderung
Wie schaffen wir die UnabhänÂgigkeit von Gas, Öl oder Kohle? Ein wichtiger Baustein ist die HeizungsÂumÂstellung auf erneuÂerbare Energien mit einer energeÂtiÂschen Sanierung der GebäuÂdeÂhülle. Hier erfahrt ihr aktuelle Änderungen bei der staatÂlichen Förderung.
GEG-Reform: Pflicht zum Heizen mit ErneuÂerÂbaren ab 2024
„Wie immer, nur schlimmer“. So titelte vor ein paar Tagen die taz in ihrem Bericht über die ErgebÂnisse des neuen KlimaÂbeÂrichts des WeltkliÂmarats IPCC. Demnach ließe sich der dramaÂtische KlimaÂwandel nur noch dann stoppen, wenn die Menschheit und vor allem ihr reicher Teil im Globalen Norden ihre Emissionen radikal senken würde. Diese Aussage hat auch mir noch einmal verdeutÂlicht, wie nötig es ist, dass möglichst jeder von uns seinen CO2-FußabÂdruck so gering wie nur möglich hält und damit einer weiteren ErderÂwärmung entgeÂgenÂgeÂsteuert. Vor allem die Umstellung unserer HeizgeÂwohnÂheiten – weg von fossilen Energien wie Erdgas, Öl oder Kohle, hin zu sauberen, erneuÂerÂbaren Energien – kann EntscheiÂdendes für unser Klima bewirken. Das sieht auch die BundesÂreÂgierung so. Nach den Plänen des WirtschaftsÂmiÂnisÂteÂriums für ein überarÂbeiÂtetes GebäuÂdeÂenÂerÂgieÂgesetz (GEG) müssen schon ab dem kommenden Jahr neu instalÂlierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuÂerÂbaren Energien betrieben werden.
Und daran will WirtschaftsÂmiÂnister Habeck auch nach dem jüngsten KrisenÂgipfel der RegieÂrungsÂkoÂalition im WesentÂlichen festhalten. Doch PV-Anlagen, WärmeÂpumpen und/oder die für den KlimaÂschutz so wirksame energeÂtische Sanierung von bestehenden WohngeÂbäuden haben nun einmal ihren Preis. Deshalb haben Bund und Länder verschiedene FörderÂproÂgramme aufgelegt, die euch bei der HeizungsÂumÂstellung auf erneuÂerbare Energien, bei der energeÂtiÂschen Sanierung und beim Neubau energeÂtisch effiziÂenter Gebäude finanÂziell unterÂstützen können. Die Programme und BedinÂgungen, nach denen es Zuschüsse oder günstige Kredite gibt, unterÂliegen allerÂdings häufigen VeränÂdeÂrungen. So ist zum Beispiel zum 1. Januar 2023 die sog. novelÂlierte BundesÂförÂderung für effiziente Gebäude in Kraft getreten. Außerdem wurde zum 1. März dieses Jahres eine neue Förderung für klimaÂfreundÂlichen Neubau eingeÂführt. Deshalb habe ich mich – wie zuletzt Ende 2022 – noch einmal mit EnergieÂbeÂrater Florian Bublies von der VerbrauÂcherÂzenÂtrale getroffen und mit ihm besprochen, was jetzt neu gilt und was ihr in puncto neuer FördeÂrungen unbedingt wissen solltet.
Interview mit EnergieÂbeÂrater Florian Bublies
Reischke: Hr. Bublies, die Regierung zieht ja die DaumenÂschrauben mächtig an: Zu mindestens 65 Prozent sollen alle neu instalÂlierten Heizungen mit erneuÂerÂbaren Energien betrieben werden, und das schon ab 2024. GleichÂzeitig gibt es neue Förderboni und FörderÂbeÂdinÂgungen bei der energeÂtiÂschen Sanierung. Da haben doch sicher viele SolinÂgeÂrinnen und Solinger im Moment BeratungsÂbedarf, oder?
Bublies: Absolut. Bei vielen herrscht gerade sehr große VerunÂsiÂcherung, weil sie nicht wissen, wie sie die gesetzÂlichen Vorgaben einhalten sollen. Die meisten wollen ja ökoloÂgisch heizen, wissen aber nicht, wie sie das finanÂziell bewälÂtigen sollen. FinanzÂmiÂnister Habeck hat dazu bereits ein umfangÂreiches neues FörderÂproÂgramm angekündigt, aber dessen Inhalt steht noch nicht ganz genau fest. Klar ist, dass es seit dem 1. Januar einige Neuerungen bei der Förderung von EinzelÂmaßÂnahmen bei BestandsÂgeÂbäuden gibt. So sind jetzt zum Beispiel EigenÂleisÂtungen förderÂfähig, die bei der Sanierung selbst erbracht werden. Genauer gesagt handelt es sich dabei um eine finanÂzielle UnterÂstützung bei den MateriÂalÂkosten. Nach Abschluss der Arbeiten muss dann ein Energie-Effizienz-Experte oder FachbeÂtrieb prüfen und bestäÂtigen, dass die EigenÂleisÂtungen fachgeÂrecht durchÂgeÂführt und die MateriÂalÂkosten korrekt aufgeÂführt wurden.
Reischke: Ich habe gelesen, dass neuerÂdings in vielen Fällen, bei denen eine defekte Heizung ausgeÂtauscht werden muss, die Mietkosten für proviÂsoÂrische Heiztechnik über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrÂkonÂtrolle) mitgeÂfördert werden können. VorausÂgeÂsetzt, es wird danach innerhalb einer befrisÂteten Zeitspanne eine förderÂfähige neue HeizungsÂanlage oder ein förderÂfäÂhiger NetzanÂschluss, z. B. für eine WärmeÂpumpe, eingebaut. Heißt das, man könnte übergangsÂweise eine Gasheizung mieten, bis eine neue WärmeÂpumpe geliefert werden kann?
Bublies: Ja, diese neue Förderung ist wirklich interÂessant, denn natürlich fragen sich derzeit besonders diejeÂnigen, deren Heizung kaputtÂgeÂgangen ist, was sie tun sollen. WärmeÂpumpen haben aktuell LieferÂzeiten von ca. einem Jahr, GasheiÂzungen aber nur von wenigen Wochen. Deshalb entscheiden sich gerade viele Menschen nicht – wie von der Regierung gewollt – aus klimaÂpoÂliÂtiÂschen, sondern aus zeitlichen Gründen für ihre neue Heiztechnik, und zwar meist für eine lieferbare Gasheizung. Das ist sehr bedauÂerlich. Die neue EinzelÂförÂderung soll ermögÂlichen, dass z. B. der InstalÂlateur, bei dem ich eine WärmeÂpumpe bestellt habe, mir übergangsÂweise eine gebrauchte Gasheizung einbauen darf. Der Haken daran ist, dass es solche gebrauchten Heizungen bisher kaum gibt und viele Handwerker für solche Ein- und AusbauÂarÂbeiten kaum KapaziÂtäten haben. Wenn die neue Förderung aber dafür sorgen würde, dass hier ein neuer Markt entsteht, wäre das sicherlich nicht schlecht.
Reischke: Bestehende WärmeÂpumpen-BesitÂzeÂrinnen und -besitzer und solche, die es werden wollen, können in Solingen ja den günstigen WärmeÂpumpen-StromÂtarif KlingenÂstrom Plus WärmeÂpumpe der StadtÂwerke nutzen. Was halten Sie denn von der KfW-Förderung, die u. a. bei der Anschaffung von PV-Anlagen, zugehöÂrigen BatteÂrieÂspeiÂchern etc., greift?
Bublies: Sie meinen das sog. Programm 270? Ja, dieser zinsgünstige Kredit ist aus meiner Sicht definitiv eine gute Möglichkeit, in erneuÂerbare Energien für das eigene Haus zu invesÂtieren. Wichtig zu wissen: Es ist nicht mit einer BAFA-Förderung kombiÂnierbar, da es sich in beiden Fällen um eine Förderung vom Bund handelt.
Reischke: Neu ist auch, dass HäusleÂbauer seit dem 1. März im Rahmen neuer FörderÂrichtÂlinien für klimaÂfreundÂlichen Neubau besonders günstige Kredite über die KfW bekommen können.
Bublies: So ist es – vorausÂgeÂsetzt, das geplante neue Gebäude entspricht hinterher – über den gesetzÂlichen MindestÂstandard EffiziÂenzhaus 55 (EH 55) hinaus – mindestens dem Standard EH 40. Bei dieser Form von UnterÂstützung wird erstmals der gesamte LebensÂzyklus von Gebäuden betrachtet, um vom Bau über den Betrieb bis zum potenÂziÂellen Rückbau CO2-Emissionen zu verringern. Eine noch höhere finanÂzielle UnterÂstützung kann für neue Gebäude mit dem QualiÂtätsÂsiegel „NachhalÂtiges Gebäude Plus“ beantragt werden.
Reischke: Welche gesetzÂlichen FördeÂrungen gibt es neben den Angeboten des BAFA und der kfW noch?
Bublies: Das Land NRW bietet über die NRW Bank verschiedene FörderÂmögÂlichÂkeiten für die ModerÂniÂsierung von Wohnraum an. Besonders gut daran ist aus meiner Sicht, dass sich diese Förderung nach den EinkomÂmensÂbeÂdinÂgungen der AntragsÂsteller richtet. Das ist eine wichtige UnterÂstützung besonders für einkomÂmensÂschwache Menschen, die ja ebenfalls befähigt werden sollen, das Klima und langfristig auch ihren Geldbeutel durch eine energeÂtische Sanierung zu schonen. Diese LandesÂförÂderung ist übrigens mit einer BAFA- oder KfW-Förderung kombiÂnierbar. Aber natürlich darf die FörderÂsumme insgesamt nicht die Summe der SanieÂrungsÂkosten übersteigen.
Reischke: Vielen Dank für das Gespräch.
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