Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020): Energieberatung vor Hauskauf ist jetzt Pflicht
Das neue Gebäudeenergiegesetz schreibt seit dem 1. November erstmals eine verpflichtende Energieberatung vor einem Hauskauf oder einer umfangreichen Sanierung vor. Was das bedeutet und wo ihr passende Beratungsangebote findet, lest ihr hier.
Für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz
Letzte Woche rief mich mein Freund Marc an und erzählte, dass gerade sein Lebenstraum in Erfüllung gegangen war: Er hat ein altes bergisches Fachwerkhaus gefunden. Allerdings müsse das Haus renoviert werden und es sei noch eine sehr alte Heizung drin. Von mir wollte er wissen, ob es nicht auch Gesetze gäbe, die man bei Sanierungen und Immobilienkäufen im Hinblick auf den Energieverbrauch beachten muss? Mit dieser Vermutung lag Marc genau richtig. Ich informierte ihn, dass zum 1. November 2020 das neue Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) in Kraft getreten ist – ein aufeinander abgestimmtes Regelungspaket für mehr Klimaschutz und Energieeffizienz bei Wohngebäuden. Es löst die bis Ende September letzten Jahres gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und führt ihre Inhalte mit denen aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) unter einem gemeinsamen Dach zusammen.
Zahlen lügen nicht: Hoher Energieverbrauch bei Deutschlands Wohngebäuden
Mit dem GEG möchte die Bundesregierung ihren klimapolitischen Zielen Rechnung tragen, wonach die CO2-Emissionen im Gebäudebereich bis 2030 auf 72 bis 70 Mio. Tonnen sinken sollen. Die im Gesetz formulierten energetischen Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude sollen also dazu beitragen, den Energiebedarf unserer Wohngebäude einerseits verstärkt mit Erneuerbaren Energien zu decken und andererseits durch mehr Energieeffizienz im Bereich der Gebäudehülle (und Heizungstechnik) insgesamt zu verringern. Dass das dringend nötig ist, zeigen die Zahlen der Deutschen Energie-Agentur dena (S.5 ff.): Demnach wurden 2019 rund 35 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland für Wärme in Gebäuden benötigt. Das bedeutet einen Ausstoß von ca. 120 Mio. Tonnen des Treibhausgases CO2.
Neue Pflicht zur kostenlosen Energieberatung
Eine der neuen gesetzlichen Pflichten aus dem GEG passt übrigens ganz besonders gut zu Marcs Situation: Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus oder ein Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen kauft oder umfangreich sanieren möchte, muss vorher ein Energieberatungsgespräch (§ 80 (4) und § 48) mit einem entsprechend qualifizierten Energieberater führen. Eine solche Energieberatung soll allerdings nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das Beratungsangebot kostenlos ist.
Dazu habe ich mit dem Energieberater Florian Bublies von der Verbraucherzentrale Solingen telefoniert. Florian Bublies und seine Kolleginnen und Kollegen bieten unter anderem eine Energieberatung an, je nach Art und Umfang kostenfrei oder gegen eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro pro Beratung. „Die neue Pflicht zur Gratis-Energieberatung ist als Fingerzeig des Gesetzgebers zu verstehen, damit sich Käufer und Sanierer von Wohnimmobilien der Tragweite ihres Kaufes oder ihres Vorhabens bewusst werden und sich rechtzeitig intensiv mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe beschäftigen“, sagt Florian Bublies. Aber auch er nimmt den hohen Marktdruck wahr, der aktuell auf dem Immobilienmarkt herrscht. „Die Immobilienbesitzer können meistens die Verkaufsbedingungen diktieren“, berichtet der Energieberater. Die Folge: Wichtige energetische Aspekte, die eine direkte Auswirkung auf den Geldbeutel des potenziellen Käufers und außerdem einschneidende Folgen für die Umwelt haben können, werden bei Kauf- und Sanierungsentscheidungen viel zu wenig berücksichtigt. Das sollte sich durch die neue Pflicht zur Energieberatung in Zukunft verbessern.
Nachbesserungen erwünscht: Standards und Kontrollen fehlen
Allerdings hätte ich persönlich mir vom Gesetzgeber eine deutlichere Formulierung gewünscht. Denn aktuell bleibt leider offen, was in solchen Fällen geschieht, in denen Käufer und Sanierer eben keine kostenlose Beratungsangebote in ihrer Nähe finden oder sich nicht darum bemühen. Dauer, Umfang und Ort der vorgeschriebenen Energieberatung sind im GEG ebenfalls nicht reglementiert und eine Standard-Bescheinigung, mit der die erfolgte Beratung nachgewiesen kann, wird auch nicht vorgeschrieben. Einen weiteren Punkt lässt der Gesetzgeber unberücksichtigt: Die Pflicht zur kostenlosen Energieberatung gilt ausschließlich bei umfangreichen Sanierungen oder dem Kauf von Wohnimmobilien und nicht, wenn eine Immobilie aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen einer Erbschaft, den Besitzer wechselt.
Energieberatung ist sinnvoll: Kostenlose Angebote nutzen
Allen gesetzlichen Unzulänglichkeiten zum Trotz – falls auch ihr plant, ein Wohnhaus zu kaufen oder in deinem Haus bzw. deiner Wohnung größere Sanierungen durchführen wollt, möchte ich euch eine energetische Beratung aus den schon genannten Gründen unbedingt empfehlen. Außerdem ist und bleibt das neue GEG ein Gesetz – befolgt ihr die enthaltenen Anforderungen nicht, begeht ihr eine Ordnungswidrigkeit. Damit es dazu gar nicht erst kommen kann, bieten neben der Verbraucherzentrale unter anderem auch der Energieberaterverband GIH und die Initiative „ALT-BAU-NEU“ der Stadt Solingen Energieberatungen an. Mein Tipp: Sollte eure Gratis-Energieberatung einen erheblichen energetischen Nachbesserungsbedarf bei euer Immobilie ergeben, werden weiterführende, aber kostenpflichtige Energieberatungen zu nötigen Sanierungen mit einem hohen Zuschuss vom Bund gefördert. Denn das Energieberater-Honorar ist bis zu 80 Prozent förderfähig. Wichtig: Der Förderantrag muss unbedingt noch vor Beginn der Beratung durch den oder die Energieberater/in beim BAFA gestellt werden.
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