Bergisches Fachwerkhaus

Neues Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (GEG 2020): Energie­be­ratung vor Hauskauf ist jetzt Pflicht

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Das neue Gebäu­de­en­er­gie­gesetz schreibt seit dem 1. November erstmals eine verpflich­tende Energie­be­ratung vor einem Hauskauf oder einer umfang­reichen Sanierung vor. Was das bedeutet und wo ihr passende Beratungs­an­gebote findet, lest ihr hier.

Für mehr Energie­ef­fi­zienz und Klimaschutz

Letzte Woche rief mich mein Freund Marc an und erzählte, dass gerade sein Lebens­traum in Erfüllung gegangen war: Er hat ein altes bergi­sches Fachwerkhaus gefunden. Aller­dings müsse das Haus renoviert werden und es sei noch eine sehr alte Heizung drin. Von mir wollte er wissen, ob es nicht auch Gesetze gäbe, die man bei Sanie­rungen und Immobi­li­en­käufen im Hinblick auf den Energie­ver­brauch beachten muss? Mit dieser Vermutung lag Marc genau richtig. Ich infor­mierte ihn, dass zum 1. November 2020 das neue Gebäu­de­en­er­gie­gesetz (kurz: GEG) in Kraft getreten ist – ein aufein­ander abgestimmtes Regelungs­paket für mehr Klima­schutz und Energie­ef­fi­zienz bei Wohnge­bäuden. Es löst die bis Ende September letzten Jahres gültige Energie­ein­spar­ver­ordnung (EnEV) ab und führt ihre Inhalte mit denen aus dem Energie­ein­spa­rungs­gesetz (EnEG) und dem Erneu­erbare-Energien-Wärme­gesetz (EEWärmeG) unter einem gemein­samen Dach zusammen.

Zahlen lügen nicht: Hoher Energie­ver­brauch bei Deutsch­lands Wohngebäuden

Mit dem GEG möchte die Bundes­re­gierung ihren klima­po­li­ti­schen Zielen Rechnung tragen, wonach die CO2-Emissionen im Gebäu­de­be­reich bis 2030 auf 72 bis 70 Mio. Tonnen sinken sollen. Die im Gesetz formu­lierten energe­ti­schen Anfor­de­rungen für beheizte und klima­ti­sierte Gebäude sollen also dazu beitragen, den Energie­bedarf unserer Wohnge­bäude einer­seits verstärkt mit Erneu­er­baren Energien zu decken und anderer­seits durch mehr Energie­ef­fi­zienz im Bereich der Gebäu­de­hülle (und Heizungs­technik) insgesamt zu verringern. Dass das dringend nötig ist, zeigen die Zahlen der Deutschen Energie-Agentur dena (S.5 ff.): Demnach wurden 2019 rund 35 Prozent des gesamten Endener­gie­ver­brauchs in Deutschland für Wärme in Gebäuden benötigt. Das bedeutet einen Ausstoß von ca. 120 Mio. Tonnen des Treib­haus­gases CO2.

Neue Pflicht zur kosten­losen Energieberatung

Eine der neuen gesetz­lichen Pflichten aus dem GEG passt übrigens ganz besonders gut zu Marcs Situation: Wer ein Ein- oder Zweifa­mi­li­enhaus oder ein Wohnge­bäude mit maximal zwei Wohnungen kauft oder umfang­reich sanieren möchte, muss vorher ein Energie­be­ra­tungs­ge­spräch (§ 80 (4) und § 48) mit einem entspre­chend quali­fi­zierten Energie­be­rater führen. Eine solche Energie­be­ratung soll aller­dings nur dann in Anspruch genommen werden, wenn das Beratungs­an­gebot kostenlos ist. 

Dazu habe ich mit dem Energie­be­rater Florian Bublies von der Verbrau­cher­zen­trale Solingen telefo­niert. Florian Bublies und seine Kolle­ginnen und Kollegen bieten unter anderem eine Energie­be­ratung an, je nach Art und Umfang kostenfrei oder gegen eine Aufwands­ent­schä­digung von 30 Euro pro Beratung. „Die neue Pflicht zur Gratis-Energie­be­ratung ist als Fingerzeig des Gesetz­gebers zu verstehen, damit sich Käufer und Sanierer von Wohnim­mo­bilien der Tragweite ihres Kaufes oder ihres Vorhabens bewusst werden und sich recht­zeitig intensiv mit dieser verant­wor­tungs­vollen Aufgabe beschäf­tigen“, sagt Florian Bublies. Aber auch er nimmt den hohen Markt­druck wahr, der aktuell auf dem Immobi­li­en­markt herrscht. „Die Immobi­li­en­be­sitzer können meistens die Verkaufs­be­din­gungen diktieren“, berichtet der Energie­be­rater. Die Folge: Wichtige energe­tische Aspekte, die eine direkte Auswirkung auf den Geldbeutel des poten­zi­ellen Käufers und außerdem einschnei­dende Folgen für die Umwelt haben können, werden bei Kauf- und Sanie­rungs­ent­schei­dungen viel zu wenig berück­sichtigt. Das sollte sich durch die neue Pflicht zur Energie­be­ratung in Zukunft verbessern.

Nachbes­se­rungen erwünscht: Standards und Kontrollen fehlen

Aller­dings hätte ich persönlich mir vom Gesetz­geber eine deutli­chere Formu­lierung gewünscht. Denn aktuell bleibt leider offen, was in solchen Fällen geschieht, in denen Käufer und Sanierer eben keine kostenlose Beratungs­an­gebote in ihrer Nähe finden oder sich nicht darum bemühen. Dauer, Umfang und Ort der vorge­schrie­benen Energie­be­ratung sind im GEG ebenfalls nicht regle­men­tiert und eine Standard-Beschei­nigung, mit der die erfolgte Beratung nachge­wiesen kann, wird auch nicht vorge­schrieben. Einen weiteren Punkt lässt der Gesetz­geber unberück­sichtigt: Die Pflicht zur kosten­losen Energie­be­ratung gilt ausschließlich bei umfang­reichen Sanie­rungen oder dem Kauf von Wohnim­mo­bilien und nicht, wenn eine Immobilie aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen einer Erbschaft, den Besitzer wechselt.

Energie­be­ratung ist sinnvoll: Kostenlose Angebote nutzen

Allen gesetz­lichen Unzuläng­lich­keiten zum Trotz – falls auch ihr plant, ein Wohnhaus zu kaufen oder in deinem Haus bzw. deiner Wohnung größere Sanie­rungen durch­führen wollt, möchte ich euch eine energe­tische Beratung aus den schon genannten Gründen unbedingt empfehlen. Außerdem ist und bleibt das neue GEG ein Gesetz – befolgt ihr die enthal­tenen Anfor­de­rungen nicht, begeht ihr eine Ordnungs­wid­rigkeit. Damit es dazu gar nicht erst kommen kann, bieten neben der Verbrau­cher­zen­trale unter anderem auch der Energie­be­ra­ter­verband GIH und die Initiative „ALT-BAU-NEU“ der Stadt Solingen Energie­be­ra­tungen an. Mein Tipp: Sollte eure Gratis-Energie­be­ratung einen erheb­lichen energe­ti­schen Nachbes­se­rungs­bedarf bei euer Immobilie ergeben, werden weiter­füh­rende, aber kosten­pflichtige Energie­be­ra­tungen zu nötigen Sanie­rungen mit einem hohen Zuschuss vom Bund gefördert. Denn das Energie­be­rater-Honorar ist bis zu 80 Prozent förder­fähig. Wichtig: Der Förder­antrag muss unbedingt noch vor Beginn der Beratung durch den oder die Energieberater/in beim BAFA gestellt werden.

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