Solaranlagen Sonnenuntergang

Recht­liche Lösung für PV-Altanlagen in Sicht

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Zum 1.1.2021 läuft die Förderung der aller­ersten EEG-Anlagen aus. Lange war für die Betreiber nicht klar, wie es weiter­gehen sollte. Sie hätten sogar zu so genannten „wilden Einspeisern“ werden können. Jetzt ist eine vorüber­ge­hende Lösung in Sicht.

EEG-Förderung läuft nach 20 Jahren aus

Seit 20 Jahren regelt das Erneu­erbare Energien Gesetz (EEG) die Förderung von PV-Anlagen. Demnach stehen den Anlagen­be­treibern, wie z. B. Eigen­heim­be­sitzern mit PV-Anlage, feste Vergü­tungs­sätze pro kWh zu. Jetzt nach 20 Jahren endet die Förderung für die ersten EEG-Anlagen. In Solingen sind davon 30 Anlagen (mit insgesamt 96,1 kW) betroffen.

Lange stand im Raum, dass sich die Anlagen­be­treiber um eine Direkt­ver­marktung an der Strom­börse kümmern oder die Anlage abschalten müssten. Das weitere Einspeisen ins Stromnetz ohne Direkt­ver­marktung wäre illegal gewesen. Der Bundes­verband der Energie- und Wasser­wirt­schaft (BDEW) bemän­gelte daher: „Für ausge­för­derte Anlagen bis 7 kW stellt der Entwurf zu hohe Anfor­de­rungen an Messung, Bilan­zierung und Steuerung bei einer Direkt­ver­marktung, die über die Vorgaben für den Rollout intel­li­genter Messsysteme im Messstel­len­be­triebs­gesetz hinaus gehen und die dazu führen werden, dass diese Option für den Anlagen­be­treiber aufgrund unver­hält­nis­mäßig hoher Kosten bereits von vorne herein ausscheidet.“

EEG-Novelle in Arbeit

Mit der EEG-Novelle, die am 1.1.2021 in Kraft treten soll und in den nächsten Wochen als Geset­zes­entwurf im Bundestag und Bundesrat zum Entscheid vorgelegt wird, könnte sich die Proble­matik zumindest um einige Jahre verschieben. Anlagen bis 100 kW Peak können bis Ende 2027 ihren erzeugten Strom weiterhin dem Netzbe­treiber zur Verfügung stellen. Sie erhalten hierfür den Marktwert abzüglich der Vermark­tungs­kosten: „Hierdurch werden sowohl ein Abbau dieser Anlagen als auch ein „wildes Einspeisen“ verhindert.“

Ausblick

Aller­dings findet man im Gesetz­entwurf auch den Passus, dass die Bundes­re­gierung den Ausbau erneu­er­barer Energien künftig „so weit wie möglich markt­ge­trieben“ gestalten möchte. Bis spätestens 2027 will sie einen Vorschlag vorlegen, wie der Umstieg von einer finan­zi­ellen Förderung auf einen markt­ge­trie­benen Ansatz aussehen kann. Hinter­grund ist, dass Anlagen­be­treiber ihren Strom vor allem dann zur Verfügung stellen sollen, wenn er benötigt wird – und entspre­chend viel Geld einbringt.

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