Rechtliche Lösung für PV-Altanlagen in Sicht
Zum 1.1.2021 läuft die Förderung der allerersten EEG-Anlagen aus. Lange war für die Betreiber nicht klar, wie es weitergehen sollte. Sie hätten sogar zu so genannten „wilden Einspeisern“ werden können. Jetzt ist eine vorübergehende Lösung in Sicht.
EEG-Förderung läuft nach 20 Jahren aus
Seit 20 Jahren regelt das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die Förderung von PV-Anlagen. Demnach stehen den Anlagenbetreibern, wie z. B. Eigenheimbesitzern mit PV-Anlage, feste Vergütungssätze pro kWh zu. Jetzt nach 20 Jahren endet die Förderung für die ersten EEG-Anlagen. In Solingen sind davon 30 Anlagen (mit insgesamt 96,1 kW) betroffen.
Lange stand im Raum, dass sich die Anlagenbetreiber um eine Direktvermarktung an der Strombörse kümmern oder die Anlage abschalten müssten. Das weitere Einspeisen ins Stromnetz ohne Direktvermarktung wäre illegal gewesen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bemängelte daher: „Für ausgeförderte Anlagen bis 7 kW stellt der Entwurf zu hohe Anforderungen an Messung, Bilanzierung und Steuerung bei einer Direktvermarktung, die über die Vorgaben für den Rollout intelligenter Messsysteme im Messstellenbetriebsgesetz hinaus gehen und die dazu führen werden, dass diese Option für den Anlagenbetreiber aufgrund unverhältnismäßig hoher Kosten bereits von vorne herein ausscheidet.“
EEG-Novelle in Arbeit
Mit der EEG-Novelle, die am 1.1.2021 in Kraft treten soll und in den nächsten Wochen als Gesetzesentwurf im Bundestag und Bundesrat zum Entscheid vorgelegt wird, könnte sich die Problematik zumindest um einige Jahre verschieben. Anlagen bis 100 kW Peak können bis Ende 2027 ihren erzeugten Strom weiterhin dem Netzbetreiber zur Verfügung stellen. Sie erhalten hierfür den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten: „Hierdurch werden sowohl ein Abbau dieser Anlagen als auch ein „wildes Einspeisen“ verhindert.“
Ausblick
Allerdings findet man im Gesetzentwurf auch den Passus, dass die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien künftig „so weit wie möglich marktgetrieben“ gestalten möchte. Bis spätestens 2027 will sie einen Vorschlag vorlegen, wie der Umstieg von einer finanziellen Förderung auf einen marktgetriebenen Ansatz aussehen kann. Hintergrund ist, dass Anlagenbetreiber ihren Strom vor allem dann zur Verfügung stellen sollen, wenn er benötigt wird – und entsprechend viel Geld einbringt.