Solar­deckel fällt: Endlich wieder Planungs­si­cherheit, weil gesetz­liche Förderung von Solar­an­lagen weitergeht

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Gute Neuig­keiten für alle, die eine Photo­voltaik-Anlage instal­lieren möchten: Ihr erhaltet auch in Zukunft eine Einspei­se­ver­gütung für Solar­strom, der ins Netz einge­speist wird. Die ursprüng­liche gesetz­liche Förder­grenze („Solar­deckel“) wird aufgehoben.

Solar­deckel schnappt nicht zu: Umwelt­freund­licher Sonnen­strom bleibt attraktiv

Ihr besitzt ein eigenes Haus und denkt darüber nach, Energie umwelt­freundlich mit Hilfe einer Photo­voltaik-Anlage auf eurem eigenen Hausdach zu erzeugen? Dann könnt ihr euch darüber freuen, dass der Deutsche Bundestag gerade den sogenannten Solar­deckel im Erneu­erbare-Energien-Gesetz (EEG) gestrichen hat.

Was ist der Solardeckel?

In diesem erstmalig im Jahr 2012 beschlos­senen Gesetz war bis jetzt festgelegt, dass die gesetz­liche Förderung von PV-Anlagen endet, sobald die Summe der nach § 19 EEG geför­derten Solar­an­lagen in Deutschland eine gemeinsame Leistung von 52 Gigawatt überschreitet. Diese Gesamt­leistung wäre Prognosen zufolge schon im kommenden Herbst 2020 erreicht worden. Für neue Solar-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 750 kWp (Kilowatt Peak), die nach dem Erreichen dieser Höchst­grenze ihren Betrieb aufge­nommen hätten, wäre dann keine garan­tierte Einspei­se­ver­gütung für ins öffent­liche Netz einge­speisten Solar­strom mehr gezahlt worden. Die daraus resul­tie­rende mangelnde finan­zielle Planungs­si­cherheit hätte aber sicher so manchen Hausbe­sitzer abgeschreckt: ein großer Rückschlag für den Ausbau der Erneu­er­baren Energien und damit für die Energiewende.

Warum hatte die Bundes­re­gierung die jetzt aufge­hobene Deckelung der Förderung für neue Solar­an­lagen dann ursprünglich überhaupt beschlossen? Unter anderem deshalb, weil die hohen Subven­tions-Kosten für den Solar­energie-Zubau begrenzt werden sollten. Das sei aber inzwi­schen erreicht worden, argumen­tierte der Bundesrat jetzt: Die Kosten für neue PV-Anlagen auf freien Flächen und auf Dächern seien stark gesunken, so dass der Deckel überflüssig geworden sei.

Lösung auf den aller­letzten Drücker

Diese erfreu­liche Entwicklung zeichnete sich aller­dings schon etwas länger ab: In ihrem „Klima­schutzplan 2030“ hatte die Bundes­re­gierung bereits im Herbst 2019 die Aufhebung des Solar­de­ckels angekündigt. In einer Stellung­nahme erklärt sie, die Strei­chung der Förder­be­grenzung in einem eigenen Gesetz­ge­bungs­vor­haben schnell in den Bundestag einbringen zu wollen. Schließlich soll nach den Plänen der Regierung im Jahr 2030 der Anteil an erneu­er­barem Strom 65 Prozent des Brutto­strom­ver­brauchs ausmachen. Ein Gesetz­entwurf zur entspre­chenden Änderung des EEG wurde schließlich bereits im vergan­genen November vom Bundesrat an den Bundestag adressiert.

Politi­scher Streit um die Lockerung der strengen Abstands­regeln von Windkraft­an­lagen zu Wohnbe­bauung, die in diesem Rahmen ebenfalls beschlossen werden sollte, verhin­derte aller­dings bis jetzt die zügige Aufhebung der Solar­an­lagen-Förder­grenze. Umso mehr freue ich mich, dass sich die Große Koalition im Rahmen der sog. „kleinen EEG-Novelle“ noch auf den aller­letzten Drücker auf eine Lösung geeinigt hat. Damit ist der 52-Gigawatt-Solar­deckel aufge­hoben und zeitgleich wurden auch die Abstände von Windrädern zu Wohnvierteln neu geregelt.

Mit der eigenen Solar­anlage Strom erzeugen – Förder­pro­gramm „Hausge­macht“ nutzen

Wenn auch ihr auf Basis dieser neu gewon­nenen Planungs­si­cherheit euren eigenen Ökostrom produ­zieren möchtet, könnt ihr von unserem Rundum-Sorglos-Paket Hausge­macht profi­tieren. Darin ist die Auslegung eurer neuen Anlage für heutige, aber auch für zukünftige Szenarien genauso enthalten wie eine umfas­sende Wirtschaft­lich­keits­be­rechnung. Außerdem bieten wir mit unserem Projekt­partner, der Stadt-Sparkasse-Solingen, eine Finan­zie­rungs­mög­lichkeit für eure PV-Anlage an. Wie wir errechnet haben, wird durch die einge­sparten Strom­kosten und die Einspei­se­ver­gütung die Tilgung eines möglichen Kredites zu mehr als 100 % abgedeckt. So könnt ihr schon im ersten Jahr ein Plus erreichen. Eine Beispiel­rechnung zeigt das.

Übrigens: Sollte eure Anlage die prognos­ti­zierte Solar­strom­menge nicht erreichen, gleichen die Stadt­werke den Bedarf mit der Lieferung von 100-prozen­tigem Ökostrom aus. Damit ist eure Rendite jederzeit abgesichert.

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