Solardeckel fällt: Endlich wieder Planungssicherheit, weil gesetzliche Förderung von Solaranlagen weitergeht
Gute Neuigkeiten für alle, die eine Photovoltaik-Anlage installieren möchten: Ihr erhaltet auch in Zukunft eine Einspeisevergütung für Solarstrom, der ins Netz eingespeist wird. Die ursprüngliche gesetzliche Fördergrenze („Solardeckel“) wird aufgehoben.
Solardeckel schnappt nicht zu: Umweltfreundlicher Sonnenstrom bleibt attraktiv
Ihr besitzt ein eigenes Haus und denkt darüber nach, Energie umweltfreundlich mit Hilfe einer Photovoltaik-Anlage auf eurem eigenen Hausdach zu erzeugen? Dann könnt ihr euch darüber freuen, dass der Deutsche Bundestag gerade den sogenannten Solardeckel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gestrichen hat.
Was ist der Solardeckel?
In diesem erstmalig im Jahr 2012 beschlossenen Gesetz war bis jetzt festgelegt, dass die gesetzliche Förderung von PV-Anlagen endet, sobald die Summe der nach § 19 EEG geförderten Solaranlagen in Deutschland eine gemeinsame Leistung von 52 Gigawatt überschreitet. Diese Gesamtleistung wäre Prognosen zufolge schon im kommenden Herbst 2020 erreicht worden. Für neue Solar-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 750 kWp (Kilowatt Peak), die nach dem Erreichen dieser Höchstgrenze ihren Betrieb aufgenommen hätten, wäre dann keine garantierte Einspeisevergütung für ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom mehr gezahlt worden. Die daraus resultierende mangelnde finanzielle Planungssicherheit hätte aber sicher so manchen Hausbesitzer abgeschreckt: ein großer Rückschlag für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und damit für die Energiewende.
Warum hatte die Bundesregierung die jetzt aufgehobene Deckelung der Förderung für neue Solaranlagen dann ursprünglich überhaupt beschlossen? Unter anderem deshalb, weil die hohen Subventions-Kosten für den Solarenergie-Zubau begrenzt werden sollten. Das sei aber inzwischen erreicht worden, argumentierte der Bundesrat jetzt: Die Kosten für neue PV-Anlagen auf freien Flächen und auf Dächern seien stark gesunken, so dass der Deckel überflüssig geworden sei.
Lösung auf den allerletzten Drücker
Diese erfreuliche Entwicklung zeichnete sich allerdings schon etwas länger ab: In ihrem „Klimaschutzplan 2030“ hatte die Bundesregierung bereits im Herbst 2019 die Aufhebung des Solardeckels angekündigt. In einer Stellungnahme erklärt sie, die Streichung der Förderbegrenzung in einem eigenen Gesetzgebungsvorhaben schnell in den Bundestag einbringen zu wollen. Schließlich soll nach den Plänen der Regierung im Jahr 2030 der Anteil an erneuerbarem Strom 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs ausmachen. Ein Gesetzentwurf zur entsprechenden Änderung des EEG wurde schließlich bereits im vergangenen November vom Bundesrat an den Bundestag adressiert.
Politischer Streit um die Lockerung der strengen Abstandsregeln von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung, die in diesem Rahmen ebenfalls beschlossen werden sollte, verhinderte allerdings bis jetzt die zügige Aufhebung der Solaranlagen-Fördergrenze. Umso mehr freue ich mich, dass sich die Große Koalition im Rahmen der sog. „kleinen EEG-Novelle“ noch auf den allerletzten Drücker auf eine Lösung geeinigt hat. Damit ist der 52-Gigawatt-Solardeckel aufgehoben und zeitgleich wurden auch die Abstände von Windrädern zu Wohnvierteln neu geregelt.
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