Legionellen-Gefahr - Wasserlabor der Stadtwerke Solingen
Legionellen-Gefahr - Wasserlabor der Stadtwerke Solingen

Legio­nellen-Gefahr eindämmen: Stadt­werke-Labor unter­stützt Kühlanlagen-Betreiber

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Legio­nellen-Bakterien, die durch Wasser­dampf – zum Beispiel aus indus­tri­ellen Kühlan­lagen – in die mensch­lichen Atemwege gelangen, können lebens­ge­fährlich sein. Eine neue Bundes­ver­ordnung regelt strenge Kontrollen für betroffene Betriebe und soll die Legio­nellen-Gefahr eindämmen.

Die unsicht­baren Erreger

Legio­nellen können zu einem echten Problem werden. Feiner Wasser­dampf beim Duschen oder der fein versprühte Wasser­nebel aus sogenannten Rückkühl­an­lagen, die mit dem Wasser die Wärme aus Gebäuden oder Fabrik­hallen ableiten, können die knapp zwei bis sechs Mikro­meter großen, stäbchen­för­migen Bakterien verbreiten. Durch die Inhalation der Krank­heits­ver­ur­sacher gelangen die Legio­nellen in unsere Lunge. Dort können sich Legio­nellen vermehren und Krank­heiten auslösen. Einer­seits kann es zu einer grippe­ähn­lichen leich­teren Erkrankung, dem Pontiac Fieber kommen. Es kann aber auch zu einer schweren Lungen­ent­zündung, Legio­nellose oder Legio­närs­krankheit genannt, kommen. Diese kann sogar tödlich verlaufen. So erkrankten in Warstein im Jahr 2013 über hundert Menschen durch Legio­nellen, drei Personen starben. Auslöser der Krank­heits­fälle waren damals eine Kläranlage und eine Brauerei. Auch in Ulm kam es 2009/2010 und jetzt erst wieder 2016 in Bremen zu Erkran­kungen durch Legio­nellen. Auch bei diesen Vorfällen starben einige Personen.

Neue Verordnung nimmt Kühlan­lagen-Betreiber in die Pflicht

Damit sich ein Fall wie in Warstein möglichst nicht wiederholt, hat die Bundes­re­gierung im vergan­genen Jahr die 42. Bundes­im­mis­si­ons­schutz­ver­ordnung (kurz: BImSchV) erlassen. Sie sieht eine Melde­pflicht und strenge Kontrollen für alle Betreiber von Verduns­tungs­kühl­an­lagen, sog. Rückkühl­an­lagen, sowie von Kühltürmen und Nassab­scheidern vor. Letztere sind Indus­trie­an­lagen, die der Abgas- bzw. Abluft­rei­nigung dienen. Mit der neuen Verordnung wurden die Anfor­de­rungen an den Aufbau, den Betrieb und die Überwa­chung der über 30.000 Anlagen in Deutschland umfassend rechtlich festgelegt.

Melde­pflicht und Kontrollen gegen Legionellen-Gefahr

Die 42. BImSchV sieht für alle betrof­fenen Unter­nehmen eine Reihe von Pflichten und strenge Kontrollen vor. So sollten alle deutschen Betreiber von Rückkühl­werken, Kühltürmen und Nassab­scheidern ihre Anlagen bis zum 19. August 2018 ihrer zustän­digen Behörde melden. Darüber hinaus unter­liegen die gemel­deten Anlagen engma­schigen Kontrollen. Unter anderem muss das Nutzwasser einer Anlage alle 14 Tage betriebs­intern auf chemische, physi­ka­lische und mikro­bio­lo­gische Kenngrößen und alle drei Monate durch ein akkre­di­tiertes Labor unter­sucht werden. Außerdem müssen Anlagen alle fünf Jahre von öffentlich bestellten und verei­digten Sachver­stän­digen überprüft werden. Wird bei einer Kontrolle der gesetzlich festge­legte, so genannte „Maßnah­menwert“ überschritten, muss das betroffene Unter­nehmen exakt vorge­schriebene Bekämp­fungs-Maßnahmen einleiten, bis das Problem nachweisbar gelöst ist.

Wasser­labor der Stadt­werke unter­stützt bei Kontroll­un­ter­su­chungen und Verdachtsfällen

Die häufigen, umfang­reichen neuen Kontrollen stellen für viele Betriebe eine Heraus­for­derung dar. Oft wissen die Anlagen­be­treiber noch wenig über ihre neuen Pflichten oder haben kein Know-how, die aufwän­digen Kontrollen durch­zu­führen. Als Diplom-Chemie­in­ge­nieur und Leiter des Stadt­werke-Wasser­labors berate und unter­stütze ich unsere Indus­trie­kunden aus Solingen und Umgebung gemeinsam mit meinem Team bei verschie­denen chemisch-analy­ti­schen Frage­stel­lungen. Als eines von wenigen quali­fi­zierten und akkre­di­tierten Laboren können wir zum Beispiel dabei beraten, wie die gesetzlich vorge­schrie­benen Gefähr­dungs-Analysen auszu­führen sind, und den alle drei Monate vorge­se­henen Nutzwasser-Check durch­führen. Liegt ein konkreter Verdachtsfall vor, sind wir bei Bedarf schnell zur Stelle, entnehmen Wasser­proben und führen entspre­chende Unter­su­chungen durch.

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