LED-Deckenleuchte

Augen auf beim Leuch­tenkauf: Austausch-LEDs schonen Umwelt und Geldbeutel

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Immer mehr Leuchten enthalten fest verbaute, nicht austauschbare LEDs. Die Folge: Sind einzelne LEDs defekt, landen ganze Leuchten im Müll. Doch der Gesetz­geber tut wenig, um diese negative Entwicklung zu stoppen.

Fest verbaut oder austauschbar – das ist hier die Frage

In der dunklen Jahreszeit wird das eigene Zuhause mit stimmungs­voller Beleuchtung wieder zum gemüt­lichen Rückzugsort. Voraus­ge­setzt, die Lampen und Leuchten funktio­nieren so wie sie sollten. Leider war das bei mir nicht der Fall: Als ich vor einiger Zeit meine Decken­leuchte anschaltete, hörte ich erst ein lautes Knacken und stellte dann fest, dass nur noch zwei der insgesamt vier LED-Lampen brannten. Darüber habe ich mich ziemlich geärgert, denn die Leuchte war erst drei Jahre alt und sollte – zumindest nach ihrem Anschaf­fungs­preis zu urteilen – eigentlich ein Quali­täts­produkt sein. Natürlich war die Garan­tiezeit schon abgelaufen. „Macht nichts“, dachte ich, nachdem ich mich beruhigt hatte. „Dann tausche ich die LED-Lampen eben aus.“ Leichter gesagt als getan, denn bei näherem Hinsehen fiel mir auf, dass die Lampen in meiner Decken­leuchte fest verbaut sind. Der Austausch einzelner Lampen war also gar nicht möglich. Meine Laune wurde noch schlechter, als meine Frau mich daran erinnerte, dass wir in unserem Haus gleich mehrere Decken­leuchten des gleichen Modells angebracht hatten. Logisch, schließlich sollte ja auch optisch alles zusam­men­passen. Wenige Wochen später gaben dann die nächsten beiden fest einge­bauten LED-Lampen in einer der anderen Decken­leuchte ihren Geist auf. Als ich die beiden defekten Leuchten schließlich zähne­knir­schend zur Elektro­schrott-Sammel­stelle ins Entsor­gungs­zentrum Bärenloch brachte, nahm ich mir vor, dieser Sache genauer auf den Grund zu gehen.

Wertschätzen statt wegwerfen: Fehlanzeige

„Abhängig von den Halblei­ter­ma­te­rialien und Betriebs­be­din­gungen hält eine LED in der Regel zwischen 15.000 und 50.000 Stunden. Dies entspricht bei einem Betrieb von 3 Stunden täglich einer Lebens­dauer von 14 bis 45 Jahren“, so werden die licht­emit­tie­renden Dioden, kurz: LEDs, zum Beispiel auf der Website des Elektronik­händlers Conrad beschrieben. Tja, wie mein Beispiel gezeigt hat, kann die Praxis auch anders aussehen. Denn schließlich hingen meine Leuchten an der Zimmer­decke, die integrierten LEDs waren also weder zu viel Wärme ausge­setzt (eine zu hohe Umgebungs­tem­pe­ratur lässt sie schneller altern [für die Leistung der LED-Lampe ist diese, von ihren Bauteilen her dimen­sio­niert]) noch waren die Lampen an einen Bewegungs­melder gekoppelt, so dass sie extrem vielen, für LEDs ebenfalls schäd­lichen Schalt­zyklen (damit ist das Ein- und Ausschalten der Beleuchtung gemeint) ausge­setzt waren.

Als ich mein Problem im Baumarkt meines Vertrauens erzählte, erhielt ich den Rat, beim Kauf von Austausch-LEDs auf deren Verpa­ckung zu schauen: Neben dem Energie­ef­fi­zi­enz­label für Lampen und Leucht­mittel und weiteren Angaben enthalten zumindest die Verpa­ckungen bekannter Hersteller Hinweise auf die Schalt­fes­tigkeit der jewei­ligen Austausch-LED. Sie besagt, wie oft ihr das Licht ein- und ausschalten könnt, bevor die Lampe endgültig ausfällt. Doch wie verlässlich sind solche Angaben? Und viel schlimmer: Da meine LEDs ja fest verbaut waren, hätten mir Austausch-LEDs – die ich ja gerne gekauft hätte – leider keinen Nutzen gebracht. Online-Quellen zufolge haben zwischen 60 und 80 (!) Prozent – eindeutig von amtlicher Seite bestä­tigte Zahlen gibt es dazu leider nicht – aller im Handel befind­lichen Leuchten inzwi­schen fest verbaute Lampen, die sich vom Verbraucher nicht mehr wechseln lassen. Gehen diese nach Ablauf von zwei Jahren mit dem Erlöschen der gesetz­lichen Garantie kaputt – so wie bei mir – können Kundinnen und Kunden auch nicht mehr rekla­mieren. Prakti­scher geht es doch eigentlich gar nicht – zumindest aus der Sicht der Hersteller, dachte ich. Erst recht, wenn manche LEDs gar nicht über die verspro­chene lange Lebens­dauer verfügen.

Wenig Erhel­lendes von amtlicher Seite

Spätestens jetzt war es für mich an der Zeit, einige Experten zu befragen. Denn die offenbar immer weiter abneh­mende Austausch­barkeit von LEDs schadet ja nicht nur eurem und meinem Geldbeutel, sondern auch der Umwelt: So entsteht einer­seits durch Leuchten, in denen kaputte, aber fest verbaute LEDs integriert sind, eine Menge Müll. Anderer­seits werden viele Ressourcen und Rohstoffe unnötig verbraucht, da für Leuchten, die aufgrund defekter Lampen in Gänze entsorgt werden müssen, entspre­chend mehr neue Leuchten nachge­kauft werden (die wieder nur über fest verbaute LEDs verfügen). Leider kam auf meine Nachfragen weder vom Bundesamt für Materi­al­for­schung und -prüfung (BAM) noch vom Umwelt­bun­desamt (UBA) wirklich Erhel­lendes: Man kenne die Schwie­rig­keiten rund um fest verbaute LEDs und heiße die damit verbun­denen Müll- und Umwelt­pro­ble­matik nicht gut. Beim BAM verwies man auf die aktuell geltende EU-Ökode­sign­ver­ordnung (0,7 MB, PDF). Danach müssen Hersteller sicher­stellen, dass „Licht­quellen mit allgemein verfüg­baren Werkzeugen (…) ausge­tauscht werden können, außer wenn die technische Dokumen­tation eine auf der Funktio­na­lität des umgebenden Produkts beruhende technische Begründung enthält, warum ein Austausch der Licht­quelle nicht nötig wäre.“

Es ist euch sicher aufge­fallen: Der Nebensatz aus der Verordnung hat es in sich, denn die Austausch­barkeit wird damit nur für ganz bestimmte Leuchten und andere umgebende Produkte gefordert. Anders wäre die Menge der nach wie vor auf dem Markt erhält­lichen Leuchten mit fest verbauten Lampen auch nicht zu erklären. Immerhin: Auf der Verpa­ckung und der Betriebs­an­leitung von direkt an Endnutzer verkaufter Produkte muss – mindestens in Form eines Pikto­gramms – darüber infor­miert werden, ob die enthal­tenen Licht­quellen austauschbar sind oder nicht. Beim Kauf einer neuen Leuchte solltet ihr deshalb immer darauf achten, Produkte mit austausch­baren Lampen zu kaufen.

Nur wenig Licht am Ende des Tunnels

„Etwas Druck auf die Hersteller, aber nur durch die Hintertür“ werde außerdem noch in einer weiteren EU-Verordnung zur Produkt­ge­staltung (3,3 MB, PDF) aufgebaut, hieß es beim UBA. Diese Verordnung stelle einige Anfor­de­rungen an die Strom­ef­fi­zienz elektri­scher Produkte und sei wirklich nur für Einge­weihte zu verstehen (was ich bestä­tigen kann). Letzt­endlich würden durch die formu­lierten Vorgaben die Hersteller bestimmter Leuchten indirekt angeregt, ihre Produkte reparierbar aufzu­bauen. Das versi­cherte mir ein freund­licher Mitar­beiter des UBA, der zwar eine klare Meinung zur Proble­matik der zunehmend fest verbauten LEDs vertrat, mit dieser aber nicht zitiert werden wollte. Zurück bleibt bei mir das ungute Gefühl, dass die Hersteller von Leuchten und Lampen hierzu­lande eindeutig am längeren Hebel sitzen. Auch auf der Seite des Gesetz­gebers, der Politik und der EU wird derzeit und wohl auch in abseh­barer Zukunft wenig Konkretes dafür getan, im Sinne des Verbraucher- und Umwelt­schutzes für mehr Austausch­barkeit von LEDs und damit Reparier­barkeit von Leuchten zu sorgen. Sehr schade!

Tipps zum Kauf von Leuchten und Lampen

Worauf ihr beim Leuchten- und Lampenkauf achten solltet:

  • Beim Kauf neuer Leuchten möglichst Produkte mit austausch­baren Lampen wählen (vgl. Hinweise auf der Verpa­ckung). Lasst euch nicht von Verkäu­fer­hin­weisen wie „LEDs halten doch ewig, da ist Austausch­barkeit unwichtig“, abhalten.
  • Bei den auf der Packung stehenden Angaben zur Lebens­dauer von LEDs handelt es sich lediglich um einen theore­tisch ermit­telten Durchschnittswert.
  • Bei einem Produkt­defekt habt ihr als Käufe­rinnen und Käufer einen gesetz­lichen Gewähr­leis­tungs­an­spruch von zwei Jahren. Achtet deshalb darauf, dass der Hausteller ausdrücklich eine freiwillige Garantie für die Leuchte gibt, die über die gesetz­liche Zweijah­res­frist hinausgeht. Dann habt ihr gute Chancen, eure defekte Leuchte auch dann umtau­schen zu könne, wenn sie älter als zwei Jahre ist.
  • Auch, wenn die Garantie schon abgelaufen ist, kann es sich lohnen, den Hersteller oder Händler zu kontak­tieren. Gerade bei Markenware können die defekten LEDs von einer Fachwerk­statt ausge­tauscht werden. Der Tipp stammt von Tobias Steinmann, der eine unabhängige Website zum Thema LEDs betreibt. Tobias Steinmann sieht die festver­bauten LEDs übrigens nicht so kritisch wie ich.
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