THG-Quote: Mit dem E-Auto das Klima schützen und Prämie sichern
Seid ihr E-Auto-Fahrer? Dann leistet ihr damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende, denn der Verkehrssektor zählt zu den größten CO2-Verursachern. Mit dem neuen Förderinstrument THG-Quote könnt ihr bald eine jährliche Prämie kassieren.
Vorteile für E-Auto-Halter, Flotten- und Ladepunktbetreiber
„THG – das ist doch aus dem Song von den „Fantastischen Vier“, oder?“ fragte mein Nachbar Mike, als ich ihm vor ein paar Tagen von der sog. THG-Quote berichtete, die E-Auto-Fahrern wie Mike demnächst bares Geld bringen kann. Doch Mike dachte an den „FANTA4“-Hit „MFG – mit freundlichen Grüßen“, in dem der (Un-)Sinn deutscher Abkürzungen besungen wird. Eigentlich lag er auch gar nicht so falsch damit, denn THG steht tatsächlich für ein ziemlich langes Wort, nämlich für „Treibhausgasminderungsquote“. Die war bisher nur für Mineralölkonzerne interessant und damit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern kaum bekannt. Das wird sich allerdings sehr bald ändern …
THG-Quote: Anreizsystem für mehr Klimaschutz
2015 erstmals eingeführt, begrenzt die THG-Quote seitdem den CO2-Ausstoß, der bei der Produktion von Kraftstoffen wie Benzin oder Diesel für den Verkehrssektor entsteht. Mit der Quote sollen die CO2-Emissionen in diesem Bereich verringert werden, damit Deutschland seine Klimaziele erreicht. Der Gesetzgeber schreibt den Mineralölunternehmen dazu vor, wie viele Tonnen CO2 sie pro Jahr maximal emittieren dürfen. Ganz ähnlich wie beim europäischen CO2-Zertifikate-Handel, der alle großen Erzeuger von Strom und Wärme sowie Luftfahrzeugbetreiber verpflichtet, Berechtigungen für ihren Kohlendioxid-Ausstoß vorzuweisen. Mit der Begrenzung der CO2-Emissionen für Mineralölkonzerne soll das In-Verkehr-Bringen konventioneller Kraftstoffe, die einen hohen Ausstoß verursachen, auf Dauer immer kostspieliger werden. Denn falls die Grenzwerte überschritten werden, drohen den Unternehmen Strafzahlungen. Damit möchte der Gesetzgeber erstens ein Umdenken der Industrie erreichen und zweitens den Umstieg der Verbraucherinnen und Verbraucher auf emissionsarme Verkehrsmittel wie E-Fahrzeuge fördern.
Allerdings dürfen sich die betroffenen Konzerne sogenannte Verschmutzungsrechte von Dritten hinzukaufen, falls sie ihre Grenzwerte doch nicht einhalten können. Dieser Rechte-Handel wurde bisher hauptsächlich von den betroffenen Unternehmen selbst getrieben. Doch zur Umsetzung der kürzlich beschlossenen Neufassung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2018/2001 (kurz: RED II) hat der Gesetzgeber inzwischen weitreichende Änderungen auf den Weg gebracht. Sie betreffen auch die THG-Quote und wurden im sog. „Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote“ niedergeschrieben. Es besagt, dass die THG-Quote im Verkehrssektor von derzeit 6 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 angehoben werden soll. Die Folge: Die verpflichteten Konzerne müssen ihre CO2-Emissionen schrittweise bis 2030 um stolze 25 Prozent reduzieren. Und jetzt wird´s spannend: Ab dem kommenden Jahr 2022 dürfen auch private und gewerbliche E-Auto-Besitzer mithandeln und ihre durch den Umstieg auf ein strombetriebenes Fahrzeug eingesparten Emissionen denjenigen verkaufen, die sie benötigen: den Mineralunternehmen, die ihre Vorgaben zur Senkung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen realisieren und ihre eigene Quotenverpflichtung erfüllen wollen.
Quote verkaufen und Geld kassieren: So funktioniert´s
Seid ihr privater oder gewerblicher Halter eines rein elektrisch betriebenen E-Autos? Glückwunsch, denn dann seid ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit verkaufsberechtigt: Alle Halter eines rein elektrisch betriebenen vierrädrigen Fahrzeugs nach § 37a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, das in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden kann (das betrifft die EG-Fahrzeugklasse M1, N1 und N2) dürfen zukünftig am neuen Handel teilnehmen. Es spielt keine Rolle, ob euer E-Auto geleast oder gekauft wurde. Hybride, Plug-in-Hybride, Wasserstoff- und Erdgas-PKW sind aber nicht für den Emissionsrechte-Verkauf zugelassen. Allerdings werden ab dem kommenden Jahr auch alle privaten und gewerblichen Betreiber von Ladepunkten ihre eingesparten Emissionen weiterverkaufen können.
Jetzt fragt ihr euch sicher, wie genau dieser Verkauf eigentlich funktionieren soll. Die Sache ist zum Glück ziemlich einfach: Da es nicht besonders praktisch wäre, wenn sich Millionen Autofahrer und Autofahrerinnen jeweils einzeln an große Mineralölkonzerne wenden würden, bieten sich für diese Aufgabe entsprechende Dienstleistungs-Plattformen an. Sie kaufen die THG-Quoten der einzelnen, verkaufsberechtigten Anbieter (vielleicht bald von euch?) auf und bündeln sie, um sie dann den Mineralölunternehmen in Paketen weiter zu verkaufen. Alle Einnahmen werden schließlich wieder aufgeteilt und an die einzelnen Verkäufer ausgeschüttet. Wenn auch ihr diese Chance nutzen, demnächst mit eurer THG-Quote Geld verdienen möchtet, registriert euch online mit eurem Namen, eurer Anschrift und euren Kontodaten bei einer entsprechenden Online-Plattform. Sobald ihr ein Foto oder einen Scan eures Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) hochgeladen habt, in dem ihr als Fahrzeughalter eingetragen seid, müsst ihr nichts mehr tun. Um alles Weitere kümmert sich dann der Plattformbetreiber, zum Beispiel um die Bestätigung eurer THG-Quote durch das Umweltbundesamt und um ihren Verkauf an ein Mineralölunternehmen. Übrigens: Auch über die Stadtwerke Solingen werdet ihr bald euren Anspruch geltend machen können.
Klima schützen und Vorteile nutzen: Mit wenig Aufwand zur jährlichen Prämienzahlung
„Wieviel Geld sind meine gesparten Emissionen denn genau wert? Und muss ich dafür jetzt über jede Fahrt Buch führen wie beim Dienstwagen für die Steuererklärung?“ wollte mein Nachbar Mike wissen, nachdem er sich meinen Bericht in Ruhe angehört hatte. Zum Glück konnte ich ihn beruhigen: Es muss kein Fahrtenbuch geführt oder jeder Ladevorgang protokolliert werden, um die THG-Quote nutzen zu können. Alle verkaufsberechtigten und bei einer Plattform registrierten Personen erhalten pro E-Fahrzeug eine jährlich eine Prämie. Sie ist unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch und wird in der Regel am Jahresanfang ausgezahlt. Anders als beim CO2-Zertifikate-Handel wird der Preis für die Emission einer Tonne CO2 von Händlern auf Basis von Angebot und Nachfrage ermittelt und nicht an der Börse festgelegt. Es kann also sein, dass in 2023 eine andere Prämiensumme gezahlt wird als in 2022.
Gut zu wissen: Unterschiedliche Fahrzeugklassen sparen auch unterschiedlich viele Emissionen ein. Deshalb richtet sich die maximale Vergütung nach der Fahrzeugklasse eures Fahrzeugs. Werden die CO2-Einsparungen von E-Fahrzeugen nicht von ihren Halterinnen und Haltern über den Handel mit der THG-Quote geltend gemacht, übernimmt das die Bundesregierung. Sie verkauft die gesparten Emissionen und nutzt sie für den Staatshaushalt. Wenn ihr also ein E-Fahrzeug besitzt und rein batteriebetrieben unterwegs seid, nutzt die Möglichkeiten eurer THG-Quote, bevor andere es tun …
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Unter www.stadtwerke-solingen.de/thg-quote könnt ihr einfach Eure Prämie für 2022 beantragen.
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