THG-Quote - Mit E-Auto Geld für's Sparschwein verdienen

THG-Quote: Mit dem E-Auto das Klima schützen und Prämie sichern

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Seid ihr E-Auto-Fahrer? Dann leistet ihr damit einen wichtigen Beitrag zur Energie­wende, denn der Verkehrs­sektor zählt zu den größten CO2-Verur­sa­chern. Mit dem neuen Förder­instrument THG-Quote könnt ihr bald eine jährliche Prämie kassieren.

Vorteile für E-Auto-Halter, Flotten- und Ladepunktbetreiber

„THG – das ist doch aus dem Song von den „Fantas­ti­schen Vier“, oder?“ fragte mein Nachbar Mike, als ich ihm vor ein paar Tagen von der sog. THG-Quote berichtete, die E-Auto-Fahrern wie Mike demnächst bares Geld bringen kann. Doch Mike dachte an den „FANTA4“-Hit „MFG – mit freund­lichen Grüßen“, in dem der (Un-)Sinn deutscher Abkür­zungen besungen wird. Eigentlich lag er auch gar nicht so falsch damit, denn THG steht tatsächlich für ein ziemlich langes Wort, nämlich für „Treib­haus­gas­min­de­rungs­quote“. Die war bisher nur für Mineral­öl­kon­zerne inter­essant und damit bei Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern kaum bekannt. Das wird sich aller­dings sehr bald ändern …

THG-Quote: Anreiz­system für mehr Klimaschutz

2015 erstmals einge­führt, begrenzt die THG-Quote seitdem den CO2-Ausstoß, der bei der Produktion von Kraft­stoffen wie Benzin oder Diesel für den Verkehrs­sektor entsteht. Mit der Quote sollen die CO2-Emissionen in diesem Bereich verringert werden, damit Deutschland seine Klima­ziele erreicht. Der Gesetz­geber schreibt den Mineral­öl­un­ter­nehmen dazu vor, wie viele Tonnen CO2 sie pro Jahr maximal emittieren dürfen. Ganz ähnlich wie beim europäi­schen CO2-Zerti­fikate-Handel, der alle großen Erzeuger von Strom und Wärme sowie Luftfahr­zeug­be­treiber verpflichtet, Berech­ti­gungen für ihren Kohlen­dioxid-Ausstoß vorzu­weisen. Mit der Begrenzung der CO2-Emissionen für Mineral­öl­kon­zerne soll das In-Verkehr-Bringen konven­tio­neller Kraft­stoffe, die einen hohen Ausstoß verur­sachen, auf Dauer immer kostspie­liger werden. Denn falls die Grenz­werte überschritten werden, drohen den Unter­nehmen Straf­zah­lungen. Damit möchte der Gesetz­geber erstens ein Umdenken der Industrie erreichen und zweitens den Umstieg der Verbrau­che­rinnen und Verbraucher auf emissi­onsarme Verkehrs­mittel wie E-Fahrzeuge fördern.

Aller­dings dürfen sich die betrof­fenen Konzerne sogenannte Verschmut­zungs­rechte von Dritten hinzu­kaufen, falls sie ihre Grenz­werte doch nicht einhalten können. Dieser Rechte-Handel wurde bisher haupt­sächlich von den betrof­fenen Unter­nehmen selbst getrieben. Doch zur Umsetzung der kürzlich beschlos­senen Neufassung der europäi­schen Erneu­erbare-Energien-Richt­linie 2018/2001 (kurz: RED II) hat der Gesetz­geber inzwi­schen weitrei­chende Änderungen auf den Weg gebracht. Sie betreffen auch die THG-Quote und wurden im sog. „Gesetz zur Weiter­ent­wicklung der Treib­haus­gas­min­de­rungs-Quote“ nieder­ge­schrieben. Es besagt, dass die THG-Quote im Verkehrs­sektor von derzeit 6 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 angehoben werden soll. Die Folge: Die verpflich­teten Konzerne müssen ihre CO2-Emissionen schritt­weise bis 2030 um stolze 25 Prozent reduzieren. Und jetzt wird´s spannend: Ab dem kommenden Jahr 2022 dürfen auch private und gewerb­liche E-Auto-Besitzer mithandeln und ihre durch den Umstieg auf ein strom­be­trie­benes Fahrzeug einge­sparten Emissionen denje­nigen verkaufen, die sie benötigen: den Mineral­un­ter­nehmen, die ihre Vorgaben zur Senkung der Kohlen­stoff­dioxid-Emissionen reali­sieren und ihre eigene Quoten­ver­pflichtung erfüllen wollen.

Quote verkaufen und Geld kassieren: So funktioniert´s

Seid ihr privater oder gewerb­licher Halter eines rein elektrisch betrie­benen E-Autos? Glück­wunsch, denn dann seid ihr mit hoher Wahrschein­lichkeit verkaufs­be­rechtigt: Alle Halter eines rein elektrisch betrie­benen vierräd­rigen Fahrzeugs nach § 37a des Bundes-Immis­si­ons­schutz­ge­setzes, das in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden kann (das betrifft die EG-Fahrzeug­klasse M1, N1 und N2) dürfen zukünftig am neuen Handel teilnehmen. Es spielt keine Rolle, ob euer E-Auto geleast oder gekauft wurde. Hybride, Plug-in-Hybride, Wasser­stoff- und Erdgas-PKW sind aber nicht für den Emissi­ons­rechte-Verkauf zugelassen. Aller­dings werden ab dem kommenden Jahr auch alle privaten und gewerb­lichen Betreiber von Ladepunkten ihre einge­sparten Emissionen weiter­ver­kaufen können.

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Jetzt fragt ihr euch sicher, wie genau dieser Verkauf eigentlich funktio­nieren soll. Die Sache ist zum Glück ziemlich einfach: Da es nicht besonders praktisch wäre, wenn sich Millionen Autofahrer und Autofah­re­rinnen jeweils einzeln an große Mineral­öl­kon­zerne wenden würden, bieten sich für diese Aufgabe entspre­chende Dienst­leis­tungs-Platt­formen an. Sie kaufen die THG-Quoten der einzelnen, verkaufs­be­rech­tigten Anbieter (vielleicht bald von euch?) auf und bündeln sie, um sie dann den Mineral­öl­un­ter­nehmen in Paketen weiter zu verkaufen. Alle Einnahmen werden schließlich wieder aufge­teilt und an die einzelnen Verkäufer ausge­schüttet. Wenn auch ihr diese Chance nutzen, demnächst mit eurer THG-Quote Geld verdienen möchtet, regis­triert euch online mit eurem Namen, eurer Anschrift und euren Konto­daten bei einer entspre­chenden Online-Plattform. Sobald ihr ein Foto oder einen Scan eures Fahrzeug­scheins (Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil I) hochge­laden habt, in dem ihr als Fahrzeug­halter einge­tragen seid, müsst ihr nichts mehr tun. Um alles Weitere kümmert sich dann der Platt­form­be­treiber, zum Beispiel um die Bestä­tigung eurer THG-Quote durch das Umwelt­bun­desamt und um ihren Verkauf an ein Mineral­öl­un­ter­nehmen. Übrigens: Auch über die Stadt­werke Solingen werdet ihr bald euren Anspruch geltend machen können.

Klima schützen und Vorteile nutzen: Mit wenig Aufwand zur jährlichen Prämienzahlung

„Wieviel Geld sind meine gesparten Emissionen denn genau wert? Und muss ich dafür jetzt über jede Fahrt Buch führen wie beim Dienst­wagen für die Steuer­erklärung?“ wollte mein Nachbar Mike wissen, nachdem er sich meinen Bericht in Ruhe angehört hatte. Zum Glück konnte ich ihn beruhigen: Es muss kein Fahrtenbuch geführt oder jeder Ladevorgang proto­kol­liert werden, um die THG-Quote nutzen zu können. Alle verkaufs­be­rech­tigten und bei einer Plattform regis­trierten Personen erhalten pro E-Fahrzeug eine jährlich eine Prämie. Sie ist unabhängig vom tatsäch­lichen Strom­ver­brauch und wird in der Regel am Jahres­anfang ausge­zahlt. Anders als beim CO2-Zerti­fikate-Handel wird der Preis für die Emission einer Tonne CO2 von Händlern auf Basis von Angebot und Nachfrage ermittelt und nicht an der Börse festgelegt. Es kann also sein, dass in 2023 eine andere Prämi­en­summe gezahlt wird als in 2022.

Gut zu wissen: Unter­schied­liche Fahrzeug­klassen sparen auch unter­schiedlich viele Emissionen ein. Deshalb richtet sich die maximale Vergütung nach der Fahrzeug­klasse eures Fahrzeugs. Werden die CO2-Einspa­rungen von E-Fahrzeugen nicht von ihren Halte­rinnen und Haltern über den Handel mit der THG-Quote geltend gemacht, übernimmt das die Bundes­re­gierung. Sie verkauft die gesparten Emissionen und nutzt sie für den Staats­haushalt. Wenn ihr also ein E-Fahrzeug besitzt und rein batte­rie­be­trieben unterwegs seid, nutzt die Möglich­keiten eurer THG-Quote, bevor andere es tun …

Jetzt THG-Quote beantragen! Bis zu 300 Euro für 2022

Unter www.stadtwerke-solingen.de/thg-quote könnt ihr einfach Eure Prämie für 2022 beantragen.

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