Mann (ausgesperrt) auf Treppe sitzend
Mann (ausgesperrt) auf Treppe sitzend

Ausge­sperrt – was tun?

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Neulich ist es meiner besten Freundin passiert: Sie wollte nur mal eben den Müll runter­bringen, da war die Haustür zu und der Schlüssel in der Wohnung. Für sie ein teures Vergnügen. Ich empfehle recht­zeitig vorzubeugen. 

Vorbeugen durch Zweit­schlüssel bei Vertrauensperson 

Was in Sekun­den­schnelle geschieht, kann später weitrei­chende Konse­quenzen haben: Ein Blick aufs Handy, ein Plausch mit der unerwartet auftau­chenden Nachbarin, schon hat man die Tür zugezogen und den Schlüssel dabei innen liegen gelassen. Wer diese Situation schon vor ihrem Eintreten einmal gedanklich durch­ge­spielt und entspre­chende Vorsorge getroffen hat, ist jetzt klar im Vorteil. So solltest du z. B. einen Zweit­schlüssel bei einer gut erreich­baren Person deines Vertrauens deponieren, um im Fall der Fälle gut gewappnet zu sein.

Gibt es außerdem einen sicheren Ort in deiner weiteren Umgebung, zum Beispiel in deinem Schre­ber­garten? Auch dort könntest du einen Schlüssel verstecken, falls deine Vertrau­ens­person im Notfall nicht vor Ort sein sollte. Aller­dings sollte dieses Versteck so gewählt sein, dass Diebe, denen der Schlüssel in die Hände fällt, diesen nicht deiner Wohnung oder deinem Haus zuordnen können. Denn einen Einbruch, der mit deinem eigenen Schlüssel begangen wurde, können Versi­che­rungen als fahrlässig werten und die Schadens­re­gu­lierung verweigern. 

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Schlüs­sel­dienst: Gewünschte Leistungen genau definieren

Du hast nicht vorge­sorgt und benötigst nun einen Schlüs­sel­dienst? Dann überlege zunächst, ob du die mögli­cher­weise kostspielige Not-Türöffnung auf den nächsten Werktag vertagen und die Nacht bei Freunden oder in einem Hotel verbringen kannst. Denn die Kosten für Schlüs­sel­dienste unter­scheiden sich zum Teil erheblich, je nachdem, wann du sie in Anspruch nimmst. Wenn du dann doch einen Schlüs­sel­dienst beauf­tragst, schütze dich vor überteu­erten Rechnungen und frage vor der Auftrags­vergabe nach einem verbind­lichen Gesamt­preis, der auch die Anfahrts­kosten und eventuelle Zuschläge enthält. Damit der Schlüs­sel­dienst das genau kalku­lieren kann, solltest du erklären, was passiert ist. Ist die Tür nur zugefallen oder ist sie abgeschlossen? Welche Art von Schloss ist betroffen, zum Beispiel ein Sicher­heits­schloss? Lege in deinem Auftrag außerdem genau fest, was gemacht werden soll. In vielen Fällen ist es nicht nötig, das ganze Schloss auszu­wechseln. Deshalb solltest du im Gespräch mit dem Fachbe­trieb – möglichst vor Zeugen – genau definieren, dass ausschließlich die Tür geöffnet werden soll.

Ist der Auftrag ausge­führt und der Schlüs­sel­dienst-Mitar­beiter legt dir die Rechnung vor, prüfe die einzelnen Bestand­teile ganz genau und streiche nicht gewünschte Leistungen durch. Die Verbrau­cher­zen­trale weist in diesem Zusam­menhang darauf hin, dass niemand gezwungen werden kann, nicht verein­barte Regelungen zu akzep­tieren. Auch die von manchen Schlüs­sel­diensten gewünschte Barzahlung an Ort und Stelle sollte nur dann erfolgen, wenn eine detail­lierte Rechnung vorliegt, die in allen Punkten der zuvor getrof­fenen Auftrags-Verein­barung entspricht.

Versi­che­rungs­service schützt

Wenn du weder auf deinen Nachbarn warten, noch dich mit dem Schlüs­sel­dienst rumärgern möchtest kann du eine Versi­cherung abschließen, die im Fall der Fälle einspringt. Die Stadt­werke Solingen bieten
mit „Schutz­engel Plus“ ein solches Angebot an, das noch etliche zusätz­liche Leistungen umfasst. Du kannst sofort per Handy oder mit dem Telefon der Nachbarn das „Schutz­engel Plus“-Service-Center anrufen. Dort organi­siert man kurzfristig das Öffnen deiner Wohnungstür durch einen vertrau­ens­wür­digen Schlüs­sel­dienst. Die Kosten bis maximal 150 Euro pro Versi­che­rungsfall werden dir dann erstattet. In der Versi­che­rungs­summe sind auch andere Kosten enthalten wie z. B. ein provi­so­ri­sches Schloss, sollte dein Schloss bei der Türöffnung beschädigt worden sein.

Der „Schutz­engel Plus“-Service umfasst neben dem Türöff­nungs­dienst noch viele weitere Pannen­dienst-Leistungen und ist in Verbindung mit einem Strom- oder Gas-Sonder­vertrag erhältlich. 

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