Garantieverlängerung: Länger Freude an Elektrogeräten
Kennst du das auch? Kaum ist die Garantiezeit abgelaufen, versagt das neue Elektrogerät seinen Dienst. Meine Waschmaschine zum Beispiel war schon nach etwas mehr als zwei Jahren kaputt. Zum Glück kannst du teuren Reparaturen rechtzeitig vorbeugen.
Garantie oder Gewährleistung?
Ich machte gerade Abendessen, als ich aus meinem Waschkeller ein Rumpeln und dann seltsame gurgelnde Geräusche hörte. Im Keller angekommen, zeigte das Display meiner gerade einmal etwas über zwei Jahre alten Waschmaschine „Error – Kundendienst rufen“. Was ich auch versuchte, die Maschine tat ab jetzt keinen Mucks mehr und meine Wäsche blieb erst einmal schmutzig. Natürlich war ich nicht begeistert, denn Reparaturen an Elektrogeräten sind in der Regel ein teures Vergnügen. Und eine so junge Maschine möchte man im Hinblick auf die gerade erst getätigte Investition auch noch nicht durch eine neue ersetzen.
Geht dein Elektrogerät – anders als in meinem Fall – noch vor dem Ablauf von zwei Jahren nach dem Kaufdatum kaputt oder hat einen Mangel, kannst du die entstehenden Reparaturkosten womöglich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder als Garantieleistung geltend machen. Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie und wann sollte man was in Anspruch nehmen?
Das Alter des defekten Elektrogeräts ist entscheidender Faktor
Du hast ein „Montagsstück“ erwischt und dein neues Bügeleisen wird nicht heiß? Dann hat es – vereinfach und nicht juristisch ausgedrückt – einen Mangel. Denn du kannst es nicht so gebrauchen, wie es eigentlich der Fall sein sollte. Gleiches würde für einen Fernseher gelten, der kurz nach dem Kauf kein Bild mehr zeigt, oder einen Trockner, der nicht anspringt. Tritt ein solcher Mangel auf, denken die meisten Menschen: Kein Problem, das Gerät ist doch noch nicht alt, da habe ich sicher noch Garantie! In vielen Fällen ist das auch richtig.
Die Gerätehersteller gewähren die Garantie als freiwillige Leistung, meist über einen Zeitraum von ein bis zwei Jahre nach dem Kaufdatum. Dabei entscheiden die Hersteller selbst, was ihre Garantie abdeckt. Die Garantie ist aber nur die eine von zwei Möglichkeiten, mit der du dich vor teuren Reparaturkosten bei jungen, aber mangelhaften Elektrogeräten schützen kannst. So ist im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz: BGB, eine sogenannte Gewährleistungspflicht für Elektrogeräte von zwei Jahren ab dem Kaufdatum vorgeschrieben. Sie betrifft im Gegensatz zur Garantie nicht die Hersteller, sondern die Händler, die auf diese Weise zwei Jahre lang für Mängel an den von ihnen verkauften Produkten einstehen sollen.
Beide, Garantie und Gewährleistung, gelten ab dem Kaufdatum eines Elektrogeräts parallel nebeneinander und werden vermutlich deshalb oft fälschlicherweise miteinander vermischt. Im Vergleich zur Garantie hat die Gewährleistung allerdings einen entscheidenden Nachteil: Nur bei einem Gerät, das jünger als sechs Monate alt ist, kannst du einen Mangel noch problemlos geltend machen. Geht ein Gerät kaputt, das schon über sechs Monate alt ist, musst du deinem Händler beweisen, dass der Produktmangel schon beim Kauf bestanden hat. Doch das ist in der Regel nur schwer möglich. Tritt dagegen während der vereinbarten Garantiezeit ein Mangel auf, spielt es – anders als bei der Gewährleistung – keine Rolle, ob dieser schon vom Kaufdatum an bestand oder erst später im Laufe der Gerätebenutzung. Du könntest dein kaputtes, über sechs Monate altes Bügeleisen also im Rahmen der bestehenden Garantiezeit an den Hersteller geben und hättest damit einen berechtigten Anspruch auf eine kostenlose Garantie-Reparatur.
Ende des Leistungszeitraums: Bei Garantie und Gewährleistung unterschiedlich geregelt
Fazit: Bei unter sechs Monate alten Geräten kannst du in den meisten Fällen leichter einen Gewährleistungs- als einen Garantieanspruch durchsetzen, um eine kostenlose Reparatur oder einen Geräteaustausch zu erreichen. Ein weiterer Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung betrifft das Ende des Leistungszeitraums: Ist der letzte Tag der Garantiezeit einmal erreicht, ist diese unwiderruflich vorbei, falls man sie nicht mit einem Versicherungsservice wie zum Beispiel „Schutzengel Plus“ verlängert. Das Ende ist auch unabhängig davon, ob oder wie viele Gerätereparaturen bis dahin vorgenommen wurden. Das ist bei der Gewährleistung anders geregelt: Ab dem Zeitpunkt jeder erfolgten Reparatur oder jedes Geräteaustausches erneuert sich der Gewährleistungsanspruch. Das bedeutet, dass ab jetzt wieder zwei Jahre Gewährleistung für das betroffene Gerät beginnen.
In der Praxis sind die Händler allerdings berechtigt, diesen neuen Gewährleistungszeitraum aufgrund der erfolgten Reparatur auf ein Jahr zu verkürzen. Gut für dich: Im Gegensatz zur Garantie dürfen die Händler das defekte Gerät nicht unbegrenzt häufig reparieren, sondern lediglich zwei Mal. Hat auch die zweite Reparatur keinen Erfolg, darfst du den Austausch des Gerätes verlangen. Doch es gibt nicht nur Unterschiede, sondern auch eine Gemeinsamkeit bei der Garantie und der Gewährleistung. Um Ansprüche überhaupt geltend zu machen, benötigst du grundsätzlich immer den Original-Kauf- oder Garantiebeleg. Dieser nutzt dir allerdings nicht, wenn ein Mangel sogenannte Verschleißteile betrifft oder du als Käuferin oder Käufer einen Mangel an deinem Gerät selbst verursacht hast, zum Beispiel durch unsachgemäße Verwendung. In diesen Fällen greift weder die Garantie noch die Gewährleistung.
Versicherungsservice verlängert Herstellergarantie
Ganz besonders ärgerlich für Besitzer defekter Elektrogeräte wie meiner Waschmaschine kann es werden, wenn das Gerät kurz nach dem Ablauf der Garantiezeit kaputt geht. Da das Gerät zu diesem Zeitpunkt schon deutlich älter als sechs Monate ist, der Mangel aber erst jetzt auftritt, ist auch die die Gewährleistung in der Regel keine Alternative mehr zur Garantie.
Versicherungen wie Schutzengel Plus, mit denen unter anderem die Gerätegarantie verlängert werden kann, sparen deshalb in solchen Fällen bares Geld. Denn damit bist du nach Ablauf der Herstellergarantie für zusätzliche zwei Jahre geschützt. Die Versicherung übernimmt die Kosten der Neuanschaffung bzw. Reparatur innerhalb dieser Zeit für bis zu drei in Deutschland gekaufte Geräte gleichzeitig (mit Ausnahme von Smartphones). Neue Geräte kannst du über das Registrierungsformular im Online-Portal registrieren und damit innerhalb von 90 Tagen nach Kaufdatum anmelden. Im Schadensfall kannst du im „Schutzengel Plus“-Service Center anrufen. Die Garantieverlängerung umfasst eine Vielzahl elektronischer Haushaltsgeräte, sogenannte weiße Ware, aber auch Unterhaltungselektronik.
Der „Schutzengel Plus“-Service umfasst neben der Garantieverlängerung noch viele weitere Pannendienst-Leistungen und ist in Verbindung mit einem Strom- oder Gas-Sondervertrag erhältlich.
Schutzengel Plus
Schutzengel Plus: Der 24h-Pannendienst der Stadtwerke Solingen für Ihr Zuhause (Türöffnungsservice, Garantieverlängerung u.v.m.).