Ersatz­versorgung Gas

Ersatzversorgung – was ist das?

Einfach ausgedrückt bedeutet der Begriff Ersatzversorgung, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die sicherstellen, dass jeder Gaskunde durchgehend mit Gas versorgt wird. Und zwar auch dann, wenn sein bisheriger Versorger ihn nicht mehr  beliefert – zum Beispiel weil er insolvent geworden ist. In diesem Fall ist der jeweilige Grundversorger eines Netzgebietes verpflichtet, bis auf Weiteres die Versorgung des betroffenen Kunden zu übernehmen.

Der gesetzliche Rahmen

Die hier festgehaltenen allgemeinen Gastarife gelten nur in Verbindung mit der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz", kurz: der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).

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