Ersatzversorgung Strom

Ersatzversorgung – was ist das?

Einfach ausgedrückt bedeutet der Begriff Ersatzversorgung, dass es gesetzliche Regelungen gibt, die sicherstellen, dass alle Netzanschlussnehmer*innen durchgehend mit Strom versorgt werden. Und zwar auch dann, wenn bisherige Stromversorger die Lieferungen einstellen – zum Beispiel weil diese insolvent sind. In diesem Fall ist der jeweilige Grundversorger eines Netzgebietes verpflichtet, bis auf Weiteres die Versorgung der betroffenen Kund*innen zu übernehmen.

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